Insolvenzrecht in Deutschland

Das Insolvenzrecht in Deutschland regelt, wie mit der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners umzugehen ist. Es schafft verbindliche Vorschriften, die im Fall einer Insolvenz greifen. Die Insolvenzordnung (InsO) bildet dafür die gesetzliche Grundlage.

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Verfahren: das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen und das Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen.


Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren betrifft Privatpersonen, die zahlungsunfähig sind. Es läuft vereinfacht ab, damit Schuldner schneller Klarheit erhalten. Ziel ist es, dass Betroffene nach einer Wohlverhaltensphase von in der Regel sechs Jahren durch die Restschuldbefreiung schuldenfrei werden. Auf diese Weise können sie einen wirtschaftlichen Neuanfang machen.


Unternehmensinsolvenz

Das Regelinsolvenzverfahren gilt für Unternehmen und selbstständige Unternehmer. Es ist der gesetzlich vorgesehene Normalfall. Das Verfahren verfolgt zwei Ziele: Einerseits sollen die Gläubiger befriedigt werden, andererseits soll – wenn möglich – das Unternehmen erhalten oder saniert werden, vgl. § 1 InsO.

Das Insolvenzgericht bestellt auf Antrag einen Insolvenzverwalter. Dieser übernimmt sofort die Kontrolle. Er sichert die Insolvenzmasse, verwertet das vorhandene Vermögen und verteilt die Erträge an die Gläubiger. So schafft das Verfahren Ordnung und Transparenz.


Aufgaben des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter übernimmt zahlreiche zentrale Aufgaben. Dazu gehören unter anderem:

  • Er nimmt das Vermögen des Schuldners in Besitz.

  • Er erstellt ein detailliertes Vermögensverzeichnis.

  • Er führt die Insolvenztabelle.

  • Er grenzt fremde Gegenstände aus.

  • Er verwertet die Insolvenzmasse.

  • Schließlich befriedigt er die Gläubiger.


Fazit

Das Insolvenzrecht sorgt dafür, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit klare Regeln gelten. Privatpersonen erhalten mit der Restschuldbefreiung eine zweite Chance. Unternehmen können entweder saniert oder geordnet abgewickelt werden. Gleichzeitig schützt das Verfahren die Gläubiger, indem es ihre Ansprüche sichert und eine faire Verteilung ermöglicht.