Immobilienrecht – Ihr verlässlicher Partner bei allen Fragen rund um Grundstücke

Eine Immobilie ist ein Grundstück oder ein Bauwerk. Da es sich um unbewegliche Sachen handelt, spricht man auch von sogenannten Liegenschaften. Das Recht daran nennt man Liegenschaftsrecht.

Zum Bereich der Immobilien zählen auch Eigentumswohnungen. Das Immobilienrecht befasst sich daher mit dem Kauf und der Veräußerung von Eigentumswohnungen. Geregelt ist dies im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). In diesem Bereich treten häufig Probleme auf, die am besten vor dem Abschluss des Kaufvertrags geklärt werden sollten. Die Verbindung zu einer Hauseigentümergemeinschaft kann viele Jahre bestehen und wird in der Regel erst durch einen Verkauf beendet. Um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Rücklagen und Verwaltungssituation frühzeitig geprüft werden. Deshalb sind das Immobilienrecht und das Grundstücksrecht entscheidend für sichere Immobiliengeschäfte.

Was umfasst das Immobilienrecht?

Das Immobilienrecht beziehungsweise Grundstücksrecht ist der Oberbegriff für alle Rechtsbereiche, die mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Belastung oder der Nutzung einer Immobilie zusammenhängen.

Es umfasst nicht nur klassische Geschäfte wie Kauf, Verkauf, Verpachtung oder Vermietung. Vielmehr gehören auch komplexe Themen wie Immobilienfonds, Real Estate Investment Trusts (REITs), Verbriefungsmodelle, Non-Performing Loans, PPP-Modelle und Privatisierungen dazu.

Am häufigsten kommt das Immobilienrecht jedoch beim Kauf oder der Veräußerung einer Immobilie zur Anwendung.

Rechtliche Grundlagen

Die zentralen Vorschriften für den Immobilienkauf finden sich in den schuldrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Eigentumsübertragung oder Einräumung eines Rechts an einer Immobilie wird hingegen durch die sachenrechtlichen Vorschriften des BGB geregelt.

Gesetze auf Bundes- und Landesebene

Bundesweit ist das Immobilienrecht unter anderem im Baugesetzbuch (BauGB), in der Energieeinsparverordnung (EnEV), im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), im Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) sowie in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.

Auf Landesebene spielen die jeweilige Landesbauordnung, das Denkmalschutzgesetz, das Nachbarrecht und weitere landesrechtliche Vorschriften eine wichtige Rolle.

Weitere Informationen

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