Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit dem Recht der Personengesellschaften (insb. GbR, OHG, KG) und dem Recht der Kapitalgesellschaften (insb. GmbH, AG) im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Der Hauptunterschied ist, dass es sich bei Kapitalgesellschaften um echte juristische Personen handelt, die im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht das alleinige Rechtssubjekt im Rechtsverkehr darstellen. Neben den klassischen oben genannten Gesellschaftsformen gibt es im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht eine Reihe von Sonderformen wie z.B. die GmbH & Co. KG oder die UG (Mini GmbH).
Das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht gehört zum Bereich des privaten Wirtschaftsrechts. Es umfasst zwei Rechtsgebiete, die eng miteinander verflochten sind.