Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Baurecht und Architektenrecht möglichst umfangreich zu informieren.
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Das Bau- und Architektenrecht umfasst alle Gesetze und Vorschriften, die die Bebauung von Grundstücken betreffen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass dieses Rechtsgebiet sowohl dem Privatrecht als auch dem öffentlichen Recht zugeordnet werden kann. Somit gibt es unterschiedliche Regelungen, die je nach Situation relevant sind.
Das öffentliche Baurecht lässt sich in zwei große Bereiche einteilen, nämlich in das Bauplanungsrecht und in das Bauordnungsrecht.
Bauplanungsrecht: Es regelt die geordnete städtebauliche Entwicklung. Mit anderen Worten: Es geht darum, an welchem Ort bestimmte Gebäude errichtet werden dürfen.
Bauordnungsrecht: Dieser Bereich dient in erster Linie der Gefahrenabwehr. Das bedeutet, dass festgelegt wird, wie ein Gebäude gebaut und wie es anschließend genutzt werden darf.
Darüber hinaus gehören zu den wichtigsten Gesetzen im öffentlichen Baurecht das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer.
👉 Wenn Sie nähere Informationen suchen, finden Sie diese unter der Rubrik Öffentliches Baurecht.
Das private Baurecht bezieht sich hingegen vor allem auf die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten. Dazu gehören zum Beispiel Bauherren als Auftraggeber, Bauträger, Bauunternehmer, Architekten sowie verschiedene Werkunternehmer. Außerdem zählen auch die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren und deren Nachbarn dazu.
Grundlage für ein Bauvorhaben ist in den meisten Fällen ein Bauvertrag. Dieser stellt aus rechtlicher Sicht einen Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB dar. Dadurch wird die rechtliche Beziehung zwischen allen Beteiligten klar geregelt.
Im Rahmen des Baurechts kommt dem Architekten eine besonders wichtige Rolle zu. Denn er trägt aufgrund seiner Fachkenntnisse eine hohe Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber. Außerdem gilt er im Architektenrecht als Sachwalter und Treuhänder des Bauherrn.
Deshalb existieren spezielle Vorschriften, die die Rechte und Pflichten des Architekten festlegen. Diese werden unter dem Begriff Architektenrecht zusammengefasst und stellen wiederum einen Unterbereich des privaten Baurechts dar.
§§ 631 ff. BGB
§§ 903 ff. BGB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
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