Aufhebungsvertrag prüfen lassen

Aufhebungsvertrag prüfen lassen – Ihre Kanzlei in Hamburg schützt Sie

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten? Dann ist schnelles Handeln gefragt.

Viele Arbeitnehmer glauben, ein Aufhebungsvertrag sei eine elegante, einvernehmliche Lösung für das Ende eines Arbeitsverhältnisses. Doch oft verbergen sich erhebliche Risiken – sowohl für Ihre finanzielle Absicherung als auch für Ihre arbeitsrechtliche Stellung.

Unsere Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg prüft täglich Aufhebungsverträge und schützt Mandanten vor Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, dem Verlust von Kündigungsschutz und ungeregelten Ansprüchen wie Restlohn, Abfindung oder Urlaubsabgeltung.

Aufhebungsvertrag prüfen lassen – Ihre Kanzlei in Hamburg schützt Sie

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten? Dann ist schnelles Handeln gefragt, denn oft entscheidet das Timing über Ihre Rechte.

Viele Arbeitnehmer glauben, ein Aufhebungsvertrag sei eine elegante und einvernehmliche Lösung für das Ende eines Arbeitsverhältnisses. Allerdings verbergen sich häufig erhebliche Risiken – sowohl für Ihre finanzielle Absicherung als auch für Ihre arbeitsrechtliche Stellung.

Unsere Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg prüft daher täglich Aufhebungsverträge und schützt Mandanten nicht nur vor Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, sondern auch vor dem Verlust von Kündigungsschutz und ungeregelten Ansprüchen wie Restlohn, Abfindung oder Urlaubsabgeltung.


Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine zweiseitige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis beendet wird. Im Gegensatz zu einer Kündigung erfolgt dies einvernehmlich, also ohne Kündigungsfrist und ohne Kündigungsgrund.

Für den Arbeitgeber ergeben sich damit Vorteile:

  • Kein Kündigungsschutzverfahren
  • Keine Anhörung des Betriebsrats nötig
  • Mehr Planungssicherheit

Für Arbeitnehmer gilt jedoch: Ein Aufhebungsvertrag ist fast nie risikolos, sodass eine sorgfältige Prüfung dringend erforderlich ist.


Häufige Fehler im Aufhebungsvertrag

Als erfahrene Kanzlei stellen wir regelmäßig folgende Probleme fest:

  • Keine oder zu geringe Abfindung
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III)
  • Keine Hinweise auf Zeugnis, Resturlaub oder Überstundenvergütung
  • Ungünstiger Beendigungszeitpunkt (z. B. mitten im Monat)
  • Unzulässiger Druck oder Täuschung beim Abschluss
  • Kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht

Ein einmal unterschriebener Vertrag lässt sich kaum rückgängig machen. Daher ist eine anwaltliche Prüfung unbedingt notwendig, um Nachteile zu vermeiden.


Ihre Checkliste vor der Unterschrift

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern nehmen Sie sich Zeit
  •  Unterschreiben Sie nichts sofort – auch wenn Fristen gesetzt werden
  •  Fordern Sie eine Kopie an und lassen Sie diese sorgfältig prüfen
  • Prüfen Sie Abfindung, Zeugnis, Urlaub und ALG-Sperrzeit, bevor Sie zustimmen
  • Beachten Sie unbedingt Fristen zur Meldung bei der Agentur für Arbeit, um Nachteile zu vermeiden

So unterstützen wir Sie – Anwalt Arbeitsrecht Hamburg

Unsere Kanzlei bietet Ihnen:

  • Schnelle Prüfung des Aufhebungsvertrags, auch am selben Tag
  • Rechtliche Bewertung von Abfindungshöhe, Sperrzeiten und weiteren Ansprüchen
  • Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber
  • Vermeidung von Sperrzeiten durch geschickte Vertragsgestaltung
  • Erstberatung zu Pauschal- oder Zeithonorar

Wir beraten sowohl Arbeitnehmer in belastenden Gesprächen als auch Führungskräfte mit komplexen Vertragswerken, sodass Sie jederzeit rechtlich abgesichert sind.


Gesetzlicher Hintergrund


Vertrauen Sie auf Erfahrung und Präzision

Wir stehen für schnelle, klare und durchsetzungsstarke Lösungen – für Ihre Rechte.
Bevor Sie unterschreiben: Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag unbedingt prüfen, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns. WIr sind für Sie da.