In rechtlichen Fragen ist ein erfahrener Anwalt entscheidend. Er hilft, Risiken zu erkennen, richtig einzuschätzen und möglichst zu vermeiden. Besonders im Bereich Anwaltshaftung und Schadensersatz spielt eine kompetente Vertretung eine zentrale Rolle.
Unter Anwaltshaftung versteht man die Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten, wenn anwaltliche Pflichten verletzt werden.
Zwischen Mandant und Anwalt wird ein Anwaltsvertrag geschlossen. Juristisch handelt es sich dabei in der Regel um einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB in Verbindung mit einem Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB).
Aus diesem Vertrag ergeben sich zwei Kernpflichten:
die ordnungsgemäße Leistungserbringung und
die Fürsorgepflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten.
Daraus folgt: Werden diese Pflichten verletzt, kann Anwaltshaftung entstehen.
Um Haftungsfälle zu vermeiden, muss ein Anwalt zahlreiche Pflichten beachten.
vollständige Sachverhaltsaufklärung
sorgfältige und detaillierte Rechtsprüfung
umfassende Beratung und Belehrung des Mandanten
sorgfältige Organisation, insbesondere die Wahrung von Fristen
Die wichtigste Pflicht des Rechtsanwalts ist die umfassende rechtliche Beratung. Dazu gehört vor allem die Aufklärung über sämtliche Risiken des konkreten Falls. Ziel ist es stets, dem Mandanten den sichersten und besten Weg aufzuzeigen.
Anwaltshaftung ist heute keine Seltenheit mehr. Eine immer komplexere Rechtslage mit unzähligen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen führt zu steigenden Anforderungen an Anwälte. Gleichzeitig stehen viele Kanzleien unter starkem Wettbewerbsdruck. Daraus resultiert, dass Anwaltsfehler in der Praxis regelmäßig vorkommen – und damit auch Fälle der Anwaltshaftung.
Rechtlich ergibt sich die Anwaltshaftung vor allem aus den §§ 280 ff. BGB sowie den §§ 823 ff. BGB.
Unsere Kanzlei informiert Sie umfassend über das Thema Anwaltshaftung. Darüber hinaus prüfen wir, ob in Ihrem konkreten Fall ein Schadensersatzanspruch besteht.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen durch einen Anwaltsfehler ein Schaden entstanden ist.
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