Anwaltshaftung und Schadensersatz – ein Überblick

In rechtlichen Fragen ist ein erfahrener Anwalt entscheidend. Er hilft, Risiken zu erkennen, richtig einzuschätzen und möglichst zu vermeiden. Besonders im Bereich Anwaltshaftung und Schadensersatz spielt eine kompetente Vertretung eine zentrale Rolle.


Was bedeutet Anwaltshaftung?

Unter Anwaltshaftung versteht man die Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten, wenn anwaltliche Pflichten verletzt werden.

Zwischen Mandant und Anwalt wird ein Anwaltsvertrag geschlossen. Juristisch handelt es sich dabei in der Regel um einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB in Verbindung mit einem Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB).

Aus diesem Vertrag ergeben sich zwei Kernpflichten:

  1. die ordnungsgemäße Leistungserbringung und

  2. die Fürsorgepflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten.

Daraus folgt: Werden diese Pflichten verletzt, kann Anwaltshaftung entstehen.


Wesentliche Pflichten des Rechtsanwalts

Um Haftungsfälle zu vermeiden, muss ein Anwalt zahlreiche Pflichten beachten.

Dazu gehören insbesondere:

  • vollständige Sachverhaltsaufklärung

  • sorgfältige und detaillierte Rechtsprüfung

  • umfassende Beratung und Belehrung des Mandanten

  • sorgfältige Organisation, insbesondere die Wahrung von Fristen


Hauptpflicht des Anwalts

Die wichtigste Pflicht des Rechtsanwalts ist die umfassende rechtliche Beratung. Dazu gehört vor allem die Aufklärung über sämtliche Risiken des konkreten Falls. Ziel ist es stets, dem Mandanten den sichersten und besten Weg aufzuzeigen.


Anwaltshaftung in der Praxis

Anwaltshaftung ist heute keine Seltenheit mehr. Eine immer komplexere Rechtslage mit unzähligen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen führt zu steigenden Anforderungen an Anwälte. Gleichzeitig stehen viele Kanzleien unter starkem Wettbewerbsdruck. Daraus resultiert, dass Anwaltsfehler in der Praxis regelmäßig vorkommen – und damit auch Fälle der Anwaltshaftung.


Gesetzliche Grundlage der Anwaltshaftung

Rechtlich ergibt sich die Anwaltshaftung vor allem aus den §§ 280 ff. BGB sowie den §§ 823 ff. BGB.


Unsere Unterstützung im Bereich Anwaltshaftung

Unsere Kanzlei informiert Sie umfassend über das Thema Anwaltshaftung. Darüber hinaus prüfen wir, ob in Ihrem konkreten Fall ein Schadensersatzanspruch besteht.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen durch einen Anwaltsfehler ein Schaden entstanden ist.

Darüber hinaus empfehlen wir folgende Seiten zum Thema Anwaltshaftung:

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de