Das IT-Recht (Informationstechnologierecht) regelt alle rechtlichen Fragen rund um die elektronische Datenverarbeitung. Im Kern geht es um Computer, Internet und die damit verbundenen Rechtsbeziehungen.
Informationstechnische Systeme und das Internet prägen unseren Alltag. Ohne sie funktioniert unsere Gesellschaft kaum noch. Gleichzeitig wachsen mit der Digitalisierung auch die rechtlichen Herausforderungen. Neue Technologien werfen fast täglich neue Fragen im IT-Recht auf.
Das IT-Recht ist vielseitig. Besonders wichtig sind:
Vertragsgestaltung von Hard- und Software
Urheberrechtliche Fragestellungen, z. B. Schutz von Software
Datenschutzrecht, insbesondere durch DSGVO und BDSG
Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (eCommerce), z. B. Onlinehandel, Plattformen wie eBay oder Amazon
Domainrecht
Telekommunikationsrecht
Internetstrafrecht
Damit umfasst das IT-Recht sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Bereiche.
Ein eigenes IT-Gesetz existiert nicht. Vielmehr handelt es sich um eine Querschnittsmaterie. Relevante Vorschriften finden sich im BGB (z. B. Vertragsrecht, AGBs, eCommerce), im Urhebergesetz (UrhG), im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), im Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie im Strafgesetzbuch (StGB).
Das IT-Recht entwickelt sich dynamisch weiter. Für Unternehmen wie auch Privatpersonen ist es daher wichtig, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen – sei es beim Datenschutz, bei Verträgen oder im Onlinehandel.