Das Vergaberecht umfasst alle Vorschriften, die die Vergabe öffentlicher Aufträge an private Unternehmen regeln. Es legt fest, wie staatliche Stellen Leistungen und Sachmittel von privaten Anbietern beschaffen.
Der Staat benötigt für seine Aufgaben häufig Dienstleistungen und Produkte. Diese beschafft er nicht willkürlich, sondern nach klar geregelten Verfahren. Ziel ist es, sparsam mit öffentlichen Geldern umzugehen und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Alle Marktteilnehmer sollen daher die gleichen Chancen auf öffentliche Aufträge haben.
Das Vergaberecht ist vor allem im vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt. Zusätzlich gelten besondere Vergabe- und Vertragsordnungen wie die VOL, VOB und VOF.
Diese Vorschriften sind stark von europäischem Recht geprägt. Denn auch über die Grenzen hinweg muss die diskriminierungsfreie Vergabe von öffentlichen Aufträgen gewährleistet sein.
Wettbewerb als Leitprinzip
Transparenzgebot
Gleichbehandlung aller Bieter
Förderung mittelständischer Interessen
Vergabe nur an fachkundige und zuverlässige Unternehmen
Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot
Das deutsche Vergaberecht unterscheidet danach, ob der Wert des Auftrags einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Liegt der Auftrag über dem Schwellenwert, gelten die europäisch geprägten Vorschriften. Liegt er darunter, kommen nationale Regeln zur Anwendung.
Unsere Kanzlei berät sowohl öffentliche Auftraggeber als auch private Unternehmen bei allen Fragen rund um das Vergaberecht. Wir unterstützen Sie dabei, Verfahren rechtssicher zu gestalten und Ihre Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen optimal zu nutzen.
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Darüber hinaus empfehlen wir folgende Seiten für weitere Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie