Verfassungsrecht in Deutschland – Grundlagen und Beratung

Das Verfassungsrecht ist ein zentraler Teil des öffentlichen Rechts. Es regelt nicht nur die Organisation des Staates, sondern auch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Dadurch bildet es die Grundlage für das gesamte rechtliche Zusammenleben in Deutschland.

Bedeutung der Verfassung

Die Verfassung stellt die elementare Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar. Deshalb steht sie an der Spitze der Normenhierarchie und geht allen anderen Gesetzen vor.
Normiert ist sie vor allem im Grundgesetz (GG). Aufgrund der föderalen Struktur hat außerdem jedes Bundesland eine eigene Landesverfassung. Somit gibt es eine doppelte verfassungsrechtliche Ebene, die sowohl das Bundes- als auch das Landesrecht bestimmt.

Staatsorganisation und Verfassungsorgane

Ein wesentlicher Teil des Verfassungsrechts betrifft die Organisation des Staates. Damit sind der Aufbau der staatlichen Organe sowie die Beziehungen der Organe untereinander gemeint.
Zu den wichtigsten Verfassungsorganen zählen insbesondere der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, der Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht.
Darüber hinaus enthält das Grundgesetz bestimmte Strukturprinzipien, die so bedeutend sind, dass sie selbst durch den Gesetzgeber nicht aufgehoben oder abgeändert werden dürfen (Art. 79 Abs. 3 GG).

Zentrale Staatsstrukturprinzipien

Im Einzelnen gehören zu den elementaren Strukturprinzipien des deutschen Staates:

  • Rechtsstaatlichkeit,

  • Demokratieprinzip,

  • Republik,

  • Föderalismus (Bundesstaat),

  • sowie die Sozialstaatlichkeit.

Diese Prinzipien sind miteinander verknüpft und bilden zusammen das Fundament der staatlichen Ordnung.

Grundrechte als Schutz der Bürger

Darüber hinaus regelt das Verfassungsrecht das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Die Grundrechte, die in den Artikeln 1 bis 20 des Grundgesetzes festgeschrieben sind, schützen Bürgerinnen und Bürger vor staatlichen Eingriffen.
Dabei steht die Menschenwürde in Art. 1 GG im Mittelpunkt. Sie wird durch die weiteren Grundrechte konkretisiert und bildet zugleich die Grenze für staatliches Handeln. Auf diese Weise dienen die Grundrechte sowohl als Abwehrrechte als auch als Leitlinien für den Gesetzgeber.

Beratung im Verfassungsrecht

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Beratung im Verfassungsrecht. Wir unterstützen Sie sowohl bei Fragen zu den Grundrechten als auch bei staatsorganisationsrechtlichen Themen. Außerdem begleiten wir Sie kompetent bei der Einlegung von Verfassungsbeschwerden.
Daher sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um individuelle und fundierte Rechtsberatung im Verfassungsrecht geht.
Kontaktieren Sie uns gerne, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.