Das Öffentliche Baurecht regelt alle Vorschriften, die Eigentümer, Bauherren und Behörden bei Bauvorhaben beachten müssen. Es schützt nicht nur Grundstücke und Nachbarn, sondern sorgt gleichzeitig dafür, dass Bauprojekte sicher, geordnet und umweltgerecht umgesetzt werden. Darüber hinaus legt es fest, welche staatlichen Kontrollen notwendig sind, bevor ein Bauvorhaben gestartet werden darf.
In Deutschland müssen Eigentümer vor jedem Bauvorhaben eine Baugenehmigung beantragen. Die zuständige Behörde prüft dabei, ob das Bauvorhaben den Vorschriften entspricht, und kontrolliert zugleich, ob es sowohl bauplanungs- als auch bauordnungsrechtlich zulässig ist. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass die Sicherheitsanforderungen eingehalten werden, während Bauherren ihre Planungen vorbereiten.
Das Bauplanungsrecht bestimmt, welche Gebäude Eigentümer an welchem Ort errichten dürfen (§ 1 Abs. 5 BauGB). Dabei berücksichtigen Gemeinden nicht nur städtebauliche Ordnung, sondern auch Umwelt- und Nachbarschaftsinteressen.
Gemeinden erstellen Bebauungspläne (B-Pläne), in denen sie festlegen, ob ein Gebiet beispielsweise als Wohn- oder Industriegebiet genutzt wird. Eigentümer prüfen die Pläne und passen ihre Bauvorhaben daran an, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Zusätzlich enthält das Baugesetzbuch (§§ 29–35 BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) verbindliche Regelungen, die Bauherren beachten müssen.
Das Bauordnungsrecht schützt nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch Nachbarn vor Gefahren. Es legt fest, wie Bauherren Gebäude errichten und nutzen dürfen, während Behörden kontinuierlich überwachen, dass die Standsicherheit und Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.
Bauherren reichen Unterlagen ein, und die Behörden prüfen diese sorgfältig, um Risiken frühzeitig zu erkennen. Gesetze wie HBauO oder BayBO schreiben vor, welche Anforderungen Bauherren erfüllen müssen. Darüber hinausenthält das Bauordnungsrecht Vorgaben zur Genehmigung von Sondernutzungen oder Änderungen an bestehenden Gebäuden.
Zu den zentralen Themen gehören unter anderem:
Eigentümer beantragen Baugenehmigungen (Teilgenehmigung / Bauvorbescheid)
Behörden prüfen bauliche Anlagen und genehmigen diese
Gemeinden üben Planungshoheit aus und erstellen Bebauungspläne
Behörden setzen Bauleitplanung um, einschließlich Flächennutzungspläne und B-Pläne
Gesetze regeln Baunebenrecht, z. B. BImschG oder DenkmalschutzG
Eigentümer beachten Gebietserhaltungsansprüche, während sie ihre Projekte planen
Parteien schließen städtebauliche Verträge ab
Behörden führen Planfeststellungsverfahren durch
Nachbarn profitieren von Drittschutz und Nachbarschutz
Dabei sollten Eigentümer und Bauherren stets sowohl die Vorschriften als auch die Interessen der Nachbarn berücksichtigen. Ebenso lohnt sich eine fachkundige Beratung, wenn mehrere Regelungen gleichzeitig greifen.
Das öffentliche Baurecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das Bauherren, Architekten, Investoren und Gemeinden gleichermaßen betrifft. Ob es um Baugenehmigungen, Bebauungspläne, Nachbarschutz oder Fragen der städtebaulichen Entwicklung geht – schon kleine Fehler oder Missverständnisse können zu erheblichen Verzögerungen und hohen Kosten führen.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend im öffentlichen Baurecht. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Durchsetzung von Genehmigungen, prüfen die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Bauvorhaben und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden oder vor den Verwaltungsgerichten.
Mit unserer Erfahrung stellen wir sicher, dass Ihre Projekte rechtssicher geplant und umgesetzt werden können. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie rechtliche Unterstützung im öffentlichen Baurecht benötigen.
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Zusätzlich erklären wir, welche Rechte Nachbarn haben und wie Bauherren Konflikte frühzeitig vermeiden.