Bei einem Unfall im Ausland übernehmen wir die Unfallregulierung für Sie. Wir prüfen Ihre Ansprüche sorgfältig und setzen sie, falls nötig, auch gerichtlich durch. Dabei ermitteln wir den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten und führen die gesamte Korrespondenz für Sie.
Je nach Land des Unfalls beraten wir Sie, welche Ansprüche konkret durchsetzbar sind. Wir orientieren uns dabei an den jeweiligen gesetzlichen Regelungen des EU-Landes.
Dank des Europäischen Gerichtshofs können Sie Ansprüche gegen ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer direkt in Deutschland, also an Ihrem Wohnort, geltend machen. Auch die gerichtliche Interessenvertretung übernehmen wir gerne für Sie.
Für diese Länder regeln wir die außergerichtliche Korrespondenz mit dem zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten. Da eine gerichtliche Verfolgung dort nicht in Deutschland möglich ist, empfehlen wir Ihnen im Bedarfsfall einen ausländischen Korrespondenzanwalt. So sind Ihre Interessen stets optimal vertreten.