Unfall im Ausland – Wir vertreten Ihre Ansprüche

Wir kümmern uns um Ihre Unfallregulierung

Bei einem Unfall im Ausland übernehmen wir die Unfallregulierung für Sie. Wir prüfen Ihre Ansprüche sorgfältig und setzen sie, falls nötig, auch gerichtlich durch. Dabei ermitteln wir den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten und führen die gesamte Korrespondenz für Sie.

Anspruchsprüfung nach EU-Recht

Je nach Land des Unfalls beraten wir Sie, welche Ansprüche konkret durchsetzbar sind. Wir orientieren uns dabei an den jeweiligen gesetzlichen Regelungen des EU-Landes.

Ihr Vorteil bei Klagen in Deutschland

Dank des Europäischen Gerichtshofs können Sie Ansprüche gegen ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer direkt in Deutschland, also an Ihrem Wohnort, geltend machen. Auch die gerichtliche Interessenvertretung übernehmen wir gerne für Sie.

Unfälle in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz

Für diese Länder regeln wir die außergerichtliche Korrespondenz mit dem zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten. Da eine gerichtliche Verfolgung dort nicht in Deutschland möglich ist, empfehlen wir Ihnen im Bedarfsfall einen ausländischen Korrespondenzanwalt. So sind Ihre Interessen stets optimal vertreten.