Unfall im Ausland (EU)
Bei einem Unfall im Ausland übernehmen wir für Sie die Unfallregulierung, prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie erforderlichenfalls auch gerichtlich durch. Wir helfen Ihnen auch dabei, den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten zu ermitteln und führen die Korrespondenz beim Unfall im Ausland für Sie.
Unter Berücksichtigung des Rechtes des jeweiligen EU – Landes , in welchem sich Ihr Unfall im Ausland ereignet hat, beraten wir Sie , welche konkreten Ansprüche durchsetzbar sind.
Ihr Vorteil
Der Europäische Gerichtshof hat es ermöglicht, dass Ansprüche beim Unfall im Ausland gegen den ausländischen KfZ- Haftpflichtversicherer in Deutschland, d.h. an Ihrem Wohnort durch Klage geltend gemacht werden können. Auch die gerichtliche Interessenwahrnehmung übernehmen wir gern für Sie.
Unfall in Norwegen, Island, Lichtenstein oder der Schweiz:
Bei einem Unfall im Ausland in diesen Ländern übernehmen wir die außergerichtliche Korrespondenz mir dem zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten für Sie. Da eine gerichtliche Anspruchsverfolgung in diesen Ländern nicht an Ihrem Wohnort in Deutschland möglich ist, werden wir Ihnen für eine gegebenenfalls erforderliche gerichtliche Interessenwahrnehmung einen ausländischen Korrespondenzanwalt empfehlen.