Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die Straftaten regeln oder das Strafverfahren betreffen. Es zählt zu den großen drei Rechtsgebieten in Deutschland, neben dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht, wobei es systematisch als Teil des öffentlichen Rechts gilt.
Darüber hinaus dient das Strafrecht in einem Rechtsstaat sowohl dem Schutz von Individualrechtsgütern wie Gesundheit oder Vermögen, als auch den Rechtsgütern der Allgemeinheit. Zudem soll die repressive Sanktionierung bestimmter rechtswidriger Verhaltensweisen die Bürger motivieren, sich an die Rechtsordnung zu halten, die die gemeinsamen Regeln der Gesellschaft festlegt.
Die Hauptstrafen im Strafrecht sind Freiheitsstrafe und Geldstrafe. Dabei gilt, dass die staatliche Bestrafung immer ultima ratio, also das letzte Mittel, sein soll, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Daher werden nur schwerwiegende Rechtsverstöße als Straftaten verfolgt, bei denen eine zivilrechtliche Sanktionierung, zum Beispiel Schadensersatz, oder eine verwaltungsrechtliche Maßnahme, etwa Bußgeld, nicht ausreicht.
Zu den zentralen Straftaten gehören unter anderem:
Mord
Totschlag
Körperverletzung
Nötigung
Diebstahl
Hehlerei
Raub
Erpressung
Betrug
Sachbeschädigung
Dabei ist zu beachten, dass das Strafrecht eine Vielzahl weiterer Delikte umfasst, je nachdem, ob wirtschaftliche, persönliche oder öffentliche Interessen betroffen sind.
Geregelt ist das Strafrecht vor allem im Strafgesetzbuch (StGB), das neben allgemeinen Vorschriften eine Vielzahl von Straftaten normiert.
Darüber hinaus finden sich strafrechtliche Regelungen auch in anderen Gesetzen, wie zum Beispiel im Betäubungsmittelgesetz oder im Arzneimittelgesetz, dem sogenannten Nebengesetzesrecht.
Die Vorschriften über das Strafverfahren, also das formelle Strafrecht, sind insbesondere in der Strafprozessordnung (StPO) sowie im Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) geregelt.
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