Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein privates Verfahren zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Dabei entscheiden die Parteien bewusst, ihren Konflikt nicht vor einem staatlichen Gericht, sondern vor einem Schiedsgericht auszutragen.
In diesem Verfahren sprechen ein oder mehrere private Schiedsrichter ein Urteil, das für beide Parteien verbindlich ist. Zudem sind die rechtlichen Grundlagen für nationale Verfahren in den §§ 1025 ff. ZPO geregelt. Darüber hinaus reicht für eine Schiedsvereinbarung bereits eine erleichterte Schriftform nach § 1028 ZPO. Liegt eine wirksame Vereinbarung vor, so sind staatliche Gerichte grundsätzlich unzuständig (§ 1032 ZPO).
Grundsätzlich können sich die Parteien zwischen verschiedenen Möglichkeiten entscheiden. Einerseits stehen dauerhafte Schiedsgerichte zur Verfügung, die zum Beispiel bei Industrie- und Handelskammern angesiedelt sind. Andererseits besteht die Möglichkeit, ein Ad-hoc-Schiedsgericht einzurichten. Dieses wird vollständig von den Parteien selbst organisiert. Auf diese Weise können sie das Verfahren flexibel an ihre eigenen Bedürfnisse anpassen.
Viele Kaufleute entscheiden sich bewusst für die Schiedsgerichtsbarkeit, da sie schnelle Entscheidungen ermöglicht. Außerdem lassen sich dadurch langwierige staatliche Gerichtsverfahren vermeiden.
Besonders im internationalen Bereich hat die Schiedsgerichtsbarkeit eine große Bedeutung. Dies liegt vor allem daran, dass Schiedssprüche auf internationaler Ebene einfacher und schneller vollstreckt werden können. Grundlage hierfür bildet wiederum das New Yorker Übereinkommen von 1958.
Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet im Vergleich zu staatlichen Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen. Zu den wichtigsten gehören:
Hohe Parteiautonomie, zum Beispiel bei der Wahl des Schiedsrichters oder des Schiedsortes
Kürzere Verfahrensdauer im Vergleich zu staatlichen Prozessen
Geringere Kosten, die das Verfahren attraktiver machen
Höhere Sachnähe der Schiedsrichter, was zu praxisnahen Lösungen führt
Nichtöffentlichkeit der Verhandlungen und somit mehr Vertraulichkeit
Leichtere Vollstreckung im internationalen Rechtsverkehr
Möglichkeit zur Wahl eines neutralen Forums, insbesondere bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten
Insgesamt bietet die Schiedsgerichtsbarkeit eine schnelle, flexible und vertrauliche Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren. Gerade im internationalen Handel erweist sie sich deshalb oft als die bessere Wahl. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen und vertiefende Einblicke in dieses spannende Thema.