Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

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Schadensersatz und Schmerzensgeld – Ihre Rechte nach einem Unfall

Das Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht regeln Ihre Ansprüche, wenn Ihnen durch das Handeln Dritter materielle oder immaterielle Schäden entstehen. Dies kann Vermögen, Eigentum, Gesundheit oder andere Rechtsgüter betreffen.

Wenn jemand in Deutschland einem Dritten Schaden zufügt, stellt sich immer die Frage, in welchem Umfang er zum Ersatz verpflichtet ist. Hierbei klären wir, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen können.


Entstehung von Schadensersatzansprüchen

Schadensersatzansprüche können aus verschiedenen Rechtsgrundlagen entstehen:

  • Vertraglich: Etwa bei vertragswidrigem Verhalten einer Partei (§§ 280 ff. BGB).

  • Gesetzlich: Zum Beispiel bei rechtswidriger Schädigung fremder Rechtsgüter (§§ 823 ff. BGB).

Dabei regelt das Recht den Umfang des Schadens, also welche Kosten erstattet werden müssen. Grundsätzlich gilt: Schäden sind vollumfänglich zu ersetzen (§§ 249 ff. BGB).


Schmerzensgeld für immaterielle Schäden

Immaterielle Schäden wie Schmerzen, Trauer oder seelisches Leid werden gesondert berücksichtigt. Gemäß § 253 Abs. 2 BGB erhalten Opfer bei Verletzung von Körper, Gesundheit oder Freiheit Schmerzensgeld.

Nach einem Verkehrsunfall können nicht nur die Opfer selbst, sondern auch enge Angehörige Anspruch auf Schmerzensgeld haben, etwa bei Todesfällen oder schwerwiegenden Verletzungen.


Typische Situationen im Schadensersatzrecht

Nach einem Unfall geht es häufig um mehr als Sachschaden:

  • Behandlungskosten, Verdienstausfall, Mietwagenkosten

  • Entschädigung für Schmerzen, Leid und Genugtuung

  • Ansprüche der Angehörigen bei Tod oder schweren Verletzungen

Ein erfahrener Anwalt prüft Ihre Ansprüche, schützt Sie vor unzureichenden Angeboten von Versicherungen oder Verursachern und sorgt dafür, dass Ihre Rechte vollständig durchgesetzt werden.


Zentrale Themen im Schadensersatz und Schmerzensgeld

  • Naturalrestitution: Wiederherstellung des vorherigen Zustands

  • Schadenskompensation: Geldersatz für verursachte Schäden

  • Schadensersatz durch Unterlassen: Vermeidung zukünftiger Schäden

  • Vertretenmüssen: Haftung bei Verschulden

  • Kausalität: Haftungsbegründend und haftungsausfüllend

  • Verkehrssicherungspflichten: Schutzpflichten für Dritte

  • Mitverschulden: Berücksichtigung eigener Beteiligung am Schaden


Unser Service für Sie

Wir informieren Sie umfassend über Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und vertreten Sie aktiv gegenüber Versicherungen, Unfallgegnern und Gerichten. Dabei setzen wir auf fachliche Kompetenz, Erfahrung und individuelle Beratung, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

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