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Das Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht regeln Ihre Ansprüche, wenn Ihnen durch das Handeln Dritter materielle oder immaterielle Schäden entstehen. Dies kann Vermögen, Eigentum, Gesundheit oder andere Rechtsgüter betreffen.
Wenn jemand in Deutschland einem Dritten Schaden zufügt, stellt sich immer die Frage, in welchem Umfang er zum Ersatz verpflichtet ist. Hierbei klären wir, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen können.
Schadensersatzansprüche können aus verschiedenen Rechtsgrundlagen entstehen:
Vertraglich: Etwa bei vertragswidrigem Verhalten einer Partei (§§ 280 ff. BGB).
Gesetzlich: Zum Beispiel bei rechtswidriger Schädigung fremder Rechtsgüter (§§ 823 ff. BGB).
Dabei regelt das Recht den Umfang des Schadens, also welche Kosten erstattet werden müssen. Grundsätzlich gilt: Schäden sind vollumfänglich zu ersetzen (§§ 249 ff. BGB).
Immaterielle Schäden wie Schmerzen, Trauer oder seelisches Leid werden gesondert berücksichtigt. Gemäß § 253 Abs. 2 BGB erhalten Opfer bei Verletzung von Körper, Gesundheit oder Freiheit Schmerzensgeld.
Nach einem Verkehrsunfall können nicht nur die Opfer selbst, sondern auch enge Angehörige Anspruch auf Schmerzensgeld haben, etwa bei Todesfällen oder schwerwiegenden Verletzungen.
Nach einem Unfall geht es häufig um mehr als Sachschaden:
Behandlungskosten, Verdienstausfall, Mietwagenkosten
Entschädigung für Schmerzen, Leid und Genugtuung
Ansprüche der Angehörigen bei Tod oder schweren Verletzungen
Ein erfahrener Anwalt prüft Ihre Ansprüche, schützt Sie vor unzureichenden Angeboten von Versicherungen oder Verursachern und sorgt dafür, dass Ihre Rechte vollständig durchgesetzt werden.
Naturalrestitution: Wiederherstellung des vorherigen Zustands
Schadenskompensation: Geldersatz für verursachte Schäden
Schadensersatz durch Unterlassen: Vermeidung zukünftiger Schäden
Vertretenmüssen: Haftung bei Verschulden
Kausalität: Haftungsbegründend und haftungsausfüllend
Verkehrssicherungspflichten: Schutzpflichten für Dritte
Mitverschulden: Berücksichtigung eigener Beteiligung am Schaden
Wir informieren Sie umfassend über Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und vertreten Sie aktiv gegenüber Versicherungen, Unfallgegnern und Gerichten. Dabei setzen wir auf fachliche Kompetenz, Erfahrung und individuelle Beratung, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
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