Gastronomierecht ist bei uns Chefsache!

Kaum eine andere Branche bewegt sich in einem so starken Spannungsfeld zwischen rechtlichen Vorgaben und wirtschaftlichen Anforderungen wie Hotellerie und Gastronomie. Hoteliers und Gastronomen müssen sich täglich mit einer Vielzahl an Bundes- und Landesgesetzen, Verordnungen und teilweise unklaren europäischen Richtlinien auseinandersetzen. Dieses Geflecht an Vorschriften macht es besonders schwer, den Betrieb rechtskonform und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich zu führen. Hinzu kommt, dass die ohnehin hohe Regulierungsdichte in Deutschland diese Branche besonders stark belastet.

Gleichzeitig mangelt es an klaren Regelungen und spezialisierten Rechtsanwälten für diesen Bereich. Gastronomierecht ist bis heute kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus vielen verschiedenen Vorschriften zusammen. Neben dem Gaststättengesetz, der Getränkeschankanlagenverordnung, den Ausbildungsverordnungen im Gastgewerbe sowie den Regelungen zum Reiserecht (§§ 651a ff. BGB) und zur Gastwirtshaftung (§§ 701 ff. BGB) gibt es zahlreiche weitere Gesetze, die oft sogar Fachleuten unbekannt sind. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann jedoch schnell existenzgefährdend werden.

Darüber hinaus muss jeder gastronomische Betrieb, wie auch jedes andere Unternehmen, auf seine Liquidität achten. Ohne qualifizierte, ganzheitliche und praxisnahe Rechtsberatung – von der Gründung über die Wachstumsphase bis hin zur erfolgreichen Marktpositionierung – bleibt oft zu wenig Zeit und Energie für das eigentliche Kerngeschäft.

Unser Leistungsspektrum im Gastronomierecht

Profitieren Sie von der Erfahrung der Kanzlei STEINWACHS und unseres Netzwerks aus Juristen und Steuerberatern. Wir unterstützen Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Existenzgründung in der Gastronomie
  • Vertragsgestaltung von Miet- und Pachtverträgen
  • Mietrechtliche Fragen
  • Vertragsprüfung mit Lieferanten (z. B. Bierlieferungs- oder Darlehensverträge)
  • Arbeitsrechtliche Beratung
  • Wettbewerbsrecht
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Konzessionen und sonstiges Gaststättenrecht
  • Behördliche Genehmigungen und Auflagen
  • Gestaltung von AGB oder Beherbergungsbedingungen
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Forderungsmanagement

Weitere Informationen

Besuchen Sie auch unseren Blog zu aktuellen rechtlichen Themen im Gastronomierecht. Dort finden Sie praxisnahe Tipps und aktuelle Rechtsprechung für Ihren Betrieb.

Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs, Standorte in Hamburg, Berlin und Bremen.