Gastronomierecht ist bei uns Chefsache!

Kaum ein anderer Unternehmer sieht sich in einem vergleichbaren Spannungsfeld zwischen rechtlichen Vorgaben und tatsächlichen Anforderungen einer wirtschaftlich erfolgreichen unternehmerischen Tätigkeit wie Hoteliers und Gastronomen. Eine nahezu unüberschaubare Fülle an Bundes- und Ländergesetzen, Verordnungen und zweifelhaften europäischen Richtlinen machen es scheinbar unmöglich, sich auf dem hart umkämpften Markt Hotelerie und Gastronomie „ordnungsgemäß“ im Sinne des Gastronomierechts zu behaupten. Während deutsche Unternehmer sich ohnehin einer beispielslosen Regulierungswut des Gesetzgebers gegenübersehen, trifft diese Hoteliers und Gastronomen besonders schwer.

Dem gegenüber steht der Mangel an klaren Regelungswerken und branchenspezialisierten Rechtsanwälten. Gastronomierecht ist bis heute auch nur ein juristisch wager Begriff und bei weitem kein eigenständiges Rechtsgebiet. Mit Ausnahme des Gaststättengesetztes, der Getränkeschankanlagenverordnung, der Verordnungen über die Berufsausbildung im Gastgewerbe und den ausdrücklichen Regelungen zum Reiserecht in §§ 651 a ff. BGB sowie zur Haftung des Gastwirts in den §§ 701 ff. BGB, aus denen der Branchenbezug klar ersichtlich wird, sind es vorallem die zahlreichen (auch Anwälten oft unbekannten) „Nebengesetze“, die den Berufsalltag des gastronomischen Unternehmers bestimmen und deren Nichteinhaltung mitunter seine Existenz bedrohen kann.

Zu gleicher Zeit besteht für jeden gastronomischen Betrieb wie für alle Unternehmer die Notwendigkeit, die eigene Liquidität zu optimieren. Ohne fachkundige, umfassende und zielorientierte rechtliche Beratung von der Gründung über die Entwicklungsphase bis zu und während der erfolgreichen Behauptung des Unternehmens am Markt sehen sich viele Gastronomen häufig nicht in der Lage, sich mit der nötigen Energie ihrer eigentlichen Aufgabe zu widmen.

Profitieren sie von der Erfahrung der Kanzlei STEINWACHS und den mit ihr kooperierenden Juristen und Steuerberatern zu den im Folgenden stichwortartig aufgezählten Rechtsbereichen:

  • Existenzgründung in der Gastronomie
  • vertragsrechtliche Gestaltung von Mietverträgen und Pachtverträgen
  • Mietrecht
  • Prüfung und Entwicklung von Verträgen mit Lieferanten (z.B.
  • Bierlieferungs- und Darlehensverträge)
  • Arbeitsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Fragen rund um die Konzession und sonstiges Gaststättenrecht sowie die
  • sonstigen „behördlichen Belange“
  • Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen oder
  • Beherbergungsbedingungen
  • Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen
  • Forderungsmanagement

Bitte beachten Sie auch unseren Blog rund um die rechtlichen Fragen im Gastronomierecht.

Verantwortlich für den Inhalt der Seite Rechtsanwalt Gastronomierecht Hamburg Berlin Bremen: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs (Rechtsanwalt Hamburg Berlin Bremen)