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Anlegerschutzrecht

Die Finanzkrise hat gerade erst gezeigt, wie schnell man vermeintlich sichere Geldanlagen verlieren kann. Auf wirksamen Anlegerschutz durch einen Rechtsanwalt für Anlegerschutzrecht kommt es daher mehr denn je an. Zudem wurde  und wird für viele gerade das  lange Zeit als sichere Kapitalanlage  hochgehaltene Immobilieninvestment zur Schuldenfalle.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Auf der einen Seite steht der Verbraucher, der für das Wunschobjekt/-produkt seine finanziellen Grenzen überschritten oder in Hoffnung auf überdurchschnittliche Renditen die mit der Anlage verbundenen Risiken nicht richtig ausgewertet hat, auf der anderen Seite stehen unzählige unseriöse, gut organisierte Anbietergruppen, die mit falschen Versprechungen und geschönten oder gänzlich unwahren Angaben ihre Opfer finden. Die Modelle, mit denen auf dem sog. grauen Kapitalmarkt Verbraucher um ihr Vermögen und oftmals ihre Alterssicherung gebracht werden, sind nicht nur unerschöpflich, auch die Vorgehensweisen werden zunehmend perfider.

Um an ihr Ziel zu gelangen, arbeiten die Vertreiber oft mit skrupellosen Notaren und Banken zusammen, denen die Anleger ein grundsätzliches Vetrauen entgegenbringen, und sind auf diese Weise in der Lage, den Schutz ihrer Opfer gänzlich zu umgehen.

Die Schäden aus Beratungsfehlern oder vorsätzlicher Falschberatung zeigen sich meist erst nach mehreren Jahren. Unverzüglicher Handlungsbedarf entsteht, sobald die persönliche Haftung und oft sogar die persönliche Insolvenz des Anlegers droht. In dieser Situation sind fundierte Kenntnisse eines im Anlegerschutz erfahrenen Rechtsanwaltes erforderlich, um die Möglichkeiten zur Wiedererlangung des eingesetzten Kapitals erkennen und umsetzen zu können.

Ziel der Arbeit der Kanzlei STEINWACHS ist regelmäßig, durch Rückabwicklung der zugrundeliegenden Verträge und durch Ersatz des Schadens, die  Kapitalanleger so zu stellen, als hätten sie ihre „Kapitalanlage“ nie erworben. Hierzu werden eigene Recherchen angestellt,  soweit es möglich ist die  Ermittlungsverfahren der oftmals bereits eingeschalteten Staatsanwaltschaften verfolgt und gefördert sowie der Kontakt zu den einschlägigen Verbraucherschutzverbänden und in gleicher Sache tätigen Kollegen gepflegt. Darüber hinaus kann idealerweise auf das Wissen und die Beweiskraft weiterer geschädigter Anleger zurückgegriffen werden.

Gerade im Bereich der Veräußerung von überteuerten und sog. „Schrottimmobilien“ ist zu befürchten, dass das „böse Erwachen“ für unzählige Opfer trotz abertausender bereits geführter Prozesse erst noch folgt.

Beachten Sie auch unseren Blog zum Thema: www.schrottimmobilien.net

Verantwortlich für den Inhalt der Seite Rechtsanwalt Anlegerschutzrecht Hamburg Berlin Bremen: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs (Rechtsanwalt Hamburg Berlin Bremen)

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