Das Recht rund um das Tier, häufig auch als Tierrecht bezeichnet, ist ein juristisches Querschnittsgebiet. Es umfasst sämtliche Rechtsvorschriften, die im Zusammenhang mit Tieren stehen. Dabei gibt es kein einheitlich geregeltes Rechtsgebiet. Vielmehr fließen zahlreiche Vorschriften aus unterschiedlichen Gesetzen und Rechtsbereichen in das Tierrecht ein.
Das Tierrecht betrifft viele verschiedene Personen und Gruppen. Dazu zählen beispielsweise Tierhalter, Tierzüchter, Tierärzte und auch Tierschutzvereine. Gleichzeitig reicht die Vielfalt der Lebenssachverhalte von Fragen der Tierhaltung bis hin zu Schadensersatzansprüchen. Dadurch ist das Tierrecht ein besonders vielseitiges Rechtsgebiet.
In großen Teilen gehört das Recht rund um das Tier zum Zivilrecht. Gemäß § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Tiere zwar keine Sachen, dennoch finden die Vorschriften über Sachen entsprechende Anwendung. Weil es oft an speziellen gesetzlichen Regelungen fehlt, stützt sich das Tierrecht in vielen Fällen auf die allgemeinen Vorschriften des BGB.
Tierkauf, insbesondere die Mängelhaftung
Haftung des Tierhalters, Tierhüters oder Tierarztes
Tierhaltung im Mietrecht
Nachbarschaftsrechtliche Konflikte wegen Tierhaltung
Vertragsgestaltung mit tierbezogenem Bezug
Zwangsvollstreckung in Bezug auf Tiere
Neben den zivilrechtlichen Grundlagen spielt auch das öffentliche Recht eine wichtige Rolle. Besonders bedeutend ist hier der Tierschutz. Seit dem 1. August 2002 ist er als Staatsziel in Art. 20a Grundgesetz verankert. Um diesem Staatsziel gerecht zu werden, gilt das Tierschutzgesetz. Es enthält detaillierte Vorschriften zur Tierhaltung und -behandlung, zu Tierversuchen, zur Zucht, zum Handel mit Tieren sowie spezielle Straf- und Bußgeldvorschriften.
Das Tierrecht verbindet Zivilrecht und öffentliches Recht und sichert den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren. Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Fragen des Tierrechts – von der Haftung über die Vertragsgestaltung bis hin zum Tierschutzrecht.