Als Rechtsanwalt für Gewerbemietrecht beraten und vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter von Gewerbeimmobilien. Ganz gleich, ob Sie Existenzgründer oder erfahrener Unternehmer sind – wir stehen Ihnen in allen Fragen des Gewerbemietrechts kompetent zur Seite.
Wir unterstützen Sie als Mietinteressent ebenso wie als bereits bestehender Mieter. Besonders bei der Anbahnung und Gestaltung von Gewerbemietverträgen ist eine anwaltliche Beratung unverzichtbar. So lassen sich spätere Konflikte vermeiden und Ihre Rechte optimal sichern.
Auch als Vermieter profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung, achten auf die korrekte Formulierung des Betriebszwecks und unterstützen bei Fragen zur baulichen Anpassung der Mieträume. Dadurch schaffen wir ein stabiles Fundament für ein erfolgreiches Mietverhältnis.
Geschäftsraummietverträge sind zwar grundsätzlich frei verhandelbar, dennoch setzt die Rechtsprechung Grenzen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Vertrag diese Vorgaben erfüllt und zugleich Ihre wirtschaftlichen Interessen wahrt. Dabei berücksichtigen wir Lage, Marktpreise, bauliche Gegebenheiten sowie den Mietermix.
Als Vermieter sollten Sie vor Vertragsabschluss genau festlegen, welcher Betriebszweck erlaubt ist. Als Mieter sollten Sie prüfen, welche Bindungsdauer und Verlängerungsoptionen bestehen. Wir begleiten Sie in allen Phasen – von der Verhandlung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Das Gewerbemietrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern basiert auf den §§ 535–580a BGB. Aufgrund der wenigen gesetzlichen Regelungen kommt der Rechtsprechung eine zentrale Rolle zu. Deshalb ist es wichtig, auf erfahrene Praktiker wie uns zu setzen.
Unsere Rechtsanwälte für Gewerbemietrecht verfügen über umfassende Erfahrung sowohl in der juristischen Beratung als auch in der Immobilienverwaltung. So verbinden wir rechtliches Fachwissen mit einem tiefen Verständnis der wirtschaftlichen und praktischen Anforderungen unserer Mandanten. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.
Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs, Hamburg, Berlin, Bremen.