Eine Trennung oder Scheidung zwischen Eltern bedeutet nicht das Ende der elterlichen Verantwortung. Dennoch geraten besonders die Kinder oft zwischen die Fronten, wenn Emotionen hochkochen. Das Umgangsrecht Hamburg ist rechtlich verankert, emotional jedoch oft ein Minenfeld. Unsere Kanzlei unterstützt Eltern, Großeltern und Bezugspersonen dabei, Umgangskontakte rechtlich korrekt zu regeln und durchzusetzen – stets mit Blick auf das Kindeswohl und die gerichtliche Durchsetzbarkeit.
Gemäß § 1684 BGB hat jedes Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen – und umgekehrt. Darüber hinaus können auch Großeltern, Geschwister oder andere enge Bezugspersonen ein Umgangsrecht geltend machen, sofern dies dem Kindeswohl dient (§ 1685 BGB). Im Umgangsrecht Hamburg ergeben sich daraus klare rechtliche Grundlagen.
Wenn das Umgangsrecht unbegründet verweigert wird, kann gerichtlicher Schutz erforderlich sein.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass:
Solche Verhaltensweisen können gerichtlich sanktioniert werden – etwa durch Zwangsgeld, Ordnungshaft oder Sorgerechtsbeschränkung. Im Kontext vom Umgangsrecht Hamburg sind solche Maßnahmen oft notwendig.
Unser Rat: Lassen Sie jede Umgangsverweigerung rechtlich prüfen. Häufig genügt schon ein anwaltliches Schreiben, um Klarheit und Struktur herzustellen.
Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, kann das Umgangsrecht auch gerichtlich durchgesetzt werden. Der Ablauf beim Umgangsrecht Hamburg erfolgt meist so:
Unsere Kanzlei begleitet Sie während des gesamten Verfahrens – inklusive Eilverfahren, Umgangsbegleitung und langfristiger Nachsorge.
Als erfahrene Familienrechtskanzlei begleiten wir seit Jahren Mandanten in hochkonflikthaften Umgangsverfahren – sensibel, konsequent und strukturiert. Unser Ziel ist es, beim Umgangsrecht Hamburg die bestmöglichen Lösungen zu fördern.
Wir setzen auf klare Lösungen statt emotionale Eskalationen. Dabei steht das Wohl Ihres Kindes immer im Zentrum.