Ausländerrecht & Asylrecht

Einführung ins Ausländerrecht

Das Ausländerrecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die den Aufenthalt von Personen betreffen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dabei geht es sowohl um die Einreise, den Aufenthalt als auch um die rechtliche Stellung von Ausländern in Deutschland.


Definition des Ausländers

Ausgangspunkt im Ausländerrecht ist der Begriff des Ausländers, der in § 2 Abs. 1 AufenthG legaldefiniert ist:

„Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.“

Demnach ist Deutscher nach Art. 116 Abs. 1 GG im Ausländerrecht vor allem, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Unter den Begriff „Deutscher“ fallen im Ausländerrecht jedoch auch sogenannte Statusdeutsche, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wie zum Beispiel Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit (vgl. Art. 116 I GG).


Hauptregelungsinhalte im Ausländerrecht

Die zentralen Regelungsinhalte im Ausländerrecht betreffen verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel:

  • Einreise- und Aufenthalt

  • Niederlassung

  • Erwerbstätigkeit

  • Integration

  • Soziale Sicherung

  • Ausweisung & Abschiebung

  • Asylrecht

Dabei sind die Regelungen eng mit der Praxis der Behörden verbunden, insbesondere wenn es um die Prüfung der Voraussetzungen für Aufenthalt oder Asyl geht.


Asylrecht

Das Asylrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das in Art. 16a Abs. 1 GG verankert ist. Folglich richtet sich das Verwaltungsverfahren für die Anerkennung von Asylbewerbern im Ausländerrecht hauptsächlich nach dem Asylverfahrensgesetz.

Die Voraussetzungen für die Asylgewährung und -anerkennung ergeben sich insbesondere aus Art. 16a GG sowie aus § 60 Abs. 1 AufenthG in Bezug auf die Flüchtlingsanerkennung. Somit regelt das Ausländerrecht sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktischen Verfahren zur Durchsetzung von Asylansprüchen.


Europäische Regelungen im Ausländerrecht

Darüber hinaus existieren für das Ausländerrecht zahlreiche Regelungen der Europäischen Union, die ebenfalls relevant sind, wie zum Beispiel:

  • Schengenrecht

  • Freizügigkeitsrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EG)

  • Dublin II-Verordnung

Diese Regelungen ergänzen das nationale Recht und stellen sicher, dass der Aufenthalt, die Mobilität und die Rechte von Ausländern in der EU koordiniert und harmonisiert werden.

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In Deutschland hat das Ausländerrecht gesetzlichen Niederschlag vor allem im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und für EU-Ausländer im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) gefunden, welche durch das am 01. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz neu eingeführt wurden und an Stelle des alten Ausländergesetzes und des früheren Aufenthaltsgesetzes/EWG getreten sind.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Ausländerrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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