Was ist das Arzthaftungsrecht?

Das Arzthaftungsrecht befasst sich mit sämtlichen Ansprüchen eines Patienten gegen den behandelnden Arzt, wenndieser seine ärztlichen Sorgfaltspflichten verletzt. Darüber hinaus regelt es die Rechte und Pflichten, die zwischen Arzt und Patient bestehen.

Behandlungsvertrag und Einwilligung

Ein Arzt darf einen Patienten ohne dessen Einwilligung grundsätzlich nicht behandeln. Tut er dies dennoch, macht er sich strafbar (§§ 223 ff. StGB) und haftet zudem zivilrechtlich nach §§ 823 ff. BGB.
Deshalb wird zwischen Arzt und Patient in der Regel ein Behandlungsvertrag geschlossen, aus dem sich für den Arzt besondere Sorgfaltspflichten ergeben.

Maßstab der Sorgfaltspflichten

Die Sorgfaltspflichten richten sich nach den medizinischen Standards des jeweiligen Fachgebiets. Diese Standards werden im Einzelfall häufig durch Sachverständigengutachten festgestellt. Zudem ist der Maßstab flexibel, sodass individuelle Umstände des Patienten berücksichtigt werden können.

Rechtsgrundlagen im Arzthaftungsrecht

Für das Arzthaftungsrecht existieren keine speziellen gesetzlichen Regelungen. Stattdessen basiert es auf den allgemeinen zivilrechtlichen Schadensersatzregelungen (§§ 280 ff., 823 ff. BGB) und ist stark von der Rechtsprechung geprägt. Aus diesem Grund bedarf es besonderer Fachkenntnisse eines Rechtsanwalts, um die Rechte des Patienten wirksam durchzusetzen.

Arten von Sorgfaltspflichtverletzungen

Die Sorgfaltspflichtverletzungen im Arzthaftungsrecht lassen sich in folgende Oberbegriffe einteilen:

  • Behandlungsfehler (Kunstfehler)

  • Aufklärungsfehler

  • Dokumentationsfehler

  • Sonstige Pflichtverletzungen

Darüber hinaus können diese Fehler sowohl während der Behandlung als auch bei der Nachsorge auftreten, was die rechtliche Bewertung beeinflusst.

Außergerichtliche Schlichtung

Bevor der Weg einer Zivilklage beschritten wird, besteht die Möglichkeit eines kostenfreien, außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens bei der zuständigen Landesärztekammer. Allerdings muss der Arzt diesem Verfahren zustimmen, damit es durchgeführt werden kann. So können viele Streitigkeiten schnell und ohne Gerichtsverfahren geklärt werden.

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