Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gilt nicht automatisch für Religionsgemeinschaften und ihre karitativen oder erzieherischen Einrichtungen. Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wissen möchten, wann das BetrVG Anwendung findet, erklären wir Ihnen die Details verständlich und praxisnah.
Damit eine Einrichtung nach § 118 Abs. 2 BetrVG einer Religionsgemeinschaft zugeordnet wird, muss die Kirche tatsächlich Einfluss auf die Einrichtung ausüben können. Dieser Einfluss stellt sicher, dass die religiöse Ausrichtung der Einrichtung dauerhaft mit den Vorgaben der Kirche übereinstimmt.
Die Mitgliedschaft einer Einrichtung im Diakonischen Werk allein reicht nicht aus.
Entscheidend ist, dass das Diakonische Werk selbst über konkrete Einflussmöglichkeiten gegenüber der Einrichtung oder ihrem Träger verfügt (Urteil des Siebten Senats, 5. Dezember 2007, 7 ABR 72/06).
Die staatlichen Gerichte überprüfen, ob die Kirche tatsächlich über das erforderliche Mindestmaß an Einfluss verfügt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Einrichtung rechtlich korrekt als kirchliche Einrichtung eingestuft wird.
Wenn es zu einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht kommt – zum Beispiel zur Frage, ob ein Krankenhaus vom Geltungsbereich des BetrVG ausgenommen ist – gilt:
Das Diakonische Werk kann nicht als Nebenintervenient auftreten.
Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Nebenintervention finden in diesem arbeitsgerichtlichen Verfahren keine Anwendung, da das ArbGG spezielle Regelungen vorgibt (§§ 81, 83 ArbGG).
Arbeitnehmer: Wir prüfen, ob Ihre Rechte im kirchlichen Arbeitsumfeld gewahrt bleiben, und vertreten Sie, falls Sie Ihre Interessen durchsetzen möchten.
Arbeitgeber: Wir unterstützen Sie dabei, Personalentscheidungen rechtssicher zu treffen und Konflikte mit Betriebsräten oder Arbeitsgerichten zu vermeiden.
Unsere Kanzlei begleitet Sie kompetent und praxisnah, damit Sie in allen Fragen rund um kirchliche Einrichtungen, Arbeitsrecht und Betriebsverfassung sicher handeln können.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Situation individuell zu besprechen und Ihre Rechte optimal abzusichern.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen folgende Seiten zum Thema:
Bundeszentrale für politische Bildung