Rechtsanwaltskanzlei Anwalt Hamburg Berlin Bremen Lübeck Hannover

Logo Bild

Rechtsanwaltskanzlei Anwalt Hamburg Berlin Bremen Hannover LuebeckLübeck Hannover » Anwaltshaftung

Anwaltshaftung

Als Anwaltshaftung wird die Haftung des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten aufgrund der Verletzung seiner anwaltlichen Pflichten verstanden.

Zwischen Mandant und Rechtsanwalt wird ein Anwaltsvertrag geschlossen, welcher rechtlich gesehen in der Regel einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) in Form eines Dienstvertrages darstellt (611 ff. BGB). Aus diesem Anwaltsvertrag ergeben sich neben der Pflicht zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung auch die Fürsorgepflicht des Rechtsanwalts gegenüber seiner Mandanten, die zur Anwaltshaftung führen kann. Dabei steht stets die Wahrung der Interessen des Mandanten im Vordergrund.

Die wesentlichen Pflichten des Anwalts zur Vermeidung der Anwaltshaftung sind:

  • Vollständige Sachverhaltsaufklärung
  • Detaillierte, ausführliche Rechtsprüfung
  • Umfassende Rechtsberatung und – belehrung
  • Organisation, insbesondere Wahrung von Fristen

Hauptpflicht des Rechtsanwalts ist dabei vor allem die umfassende rechtliche Beratung des Mandanten, insbesondere die Aufklärung über alle Risiken des konkreten Falls, mit dem Ziel, dem Mandanten den sichersten Weg aufzuzeigen. Verletzt der Rechtsanwalt eine dieser Pflichten,  ist er dem Mandanten zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, dies ist ein Fall der Anwaltshaftung.  Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für die Anwaltshaftung abzuschließen, die für Anwaltsfehler zahlen muss, so ist garantiert, dass der Mandant den Schaden vollumfänglich ersetzt bekommt.

Anwaltshaftung aufgrund von Anwaltsfehlern ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Eine immer unüberschaubarere, komplexe Sammlung an Gesetzeswerken, Verordnungen und Rechtsprechungsentscheidungen und eine Schwemme an Anwälten, die unter stetigem Konkurrenzdruck stehen, führen dazu, dass Anwaltsfehler in der heutigen Anwaltspraxis tagtäglich passieren und zur Anwaltshaftung führen.

Rechtlich ergibt sich die Anwaltshaftung aus §§ 280 ff. BGB oder auch §§ 823 ff. BGB.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über die Anwaltshaftung möglichst umfangreich zu informieren.

Zusätzlich empfehlen wir darüber hinaus folgende Seiten zum Thema Anwaltshaftung:

Deutscher Anwalt Verein

Hamburg
Hallerstraße 89
20149 Hamburg
Tel +49 40 415371170
Fax +49 40 415371177
hamburg@kanzlei-steinwachs.de


Berlin
Friedrichstraße 153a
10117 Berlin
Tel +49 30 84710711
Fax +49 30 84710713
berlin@kanzlei-steinwachs.de


Bremen
Parkstraße 68
28209 Bremen
Tel +49 421 16502800
Fax +49 421 16502801
bremen@kanzlei-steinwachs.de


Lübeck
Mühlenstraße 24
23552 Lübeck
Tel +49 451 30505650
Fax +49 451 30505656
luebeck@kanzlei-steinwachs.de


Hannover
Hindenburgstr.26
30175 Hannover
Tel +49 511-95731660
Fax +49 511-95731667
hannover@kanzlei-steinwachs.de