Gastronomierecht

Ein Restaurant eröffnen, einen Hotelbetrieb übernehmen oder einen Konflikt im laufenden Betrieb lösen: Wir beraten Gastronomen und Hoteliers zu den Verträgen und rechtlichen Fragen hinter ihrem Tagesgeschäft.

Rechtsberatung entlang Ihres Betriebsalltags

  • Gründung und Übernahme: Miet- oder Pachtvertrag, Inventar, Ablöse und vertragliche Übergabe abstimmen.
  • Räume und Betrieb: Vertragszweck, Mängel, Nebenkosten, Kündigung und Rückgabe prüfen.
  • Personal: Arbeitsverträge, Kündigungen und Konflikte im Arbeitsverhältnis bearbeiten.
  • Lieferanten und Geschäftspartner: Liefer-, Darlehens- und sonstige betriebliche Verträge prüfen oder gestalten.
  • Gäste und Behörden: Forderungen, Haftungsfragen, Genehmigungen und behördliche Schreiben rechtlich einordnen.

Vor der Unterschrift: Betrieb, Räume und Inventar gemeinsam betrachten

Bei einer Übernahme greifen häufig mehrere Verträge ineinander. Wir betrachten deshalb nicht nur die monatliche Miete oder Pacht, sondern auch die Nutzungsmöglichkeiten, Laufzeiten, Investitionen, Sicherheiten und die Zuordnung von Inventar. Welche Genehmigungen erforderlich sind, hängt unter anderem vom Betrieb und den örtlich geltenden Regeln ab.

Wenn der laufende Betrieb unter Druck steht

Mängel an den Räumen, Streit über Abrechnungen oder eine Kündigung können den Betrieb unmittelbar betreffen. Schicken Sie uns für die erste Einordnung den Vertrag und das maßgebliche Schreiben. Bei einer behördlichen Entscheidung nennen Sie bitte das Zustellungsdatum und erkennbare Fristen.

Typische Fragen vertiefen

Das benötigen wir für die erste Prüfung

Hilfreich sind die Vertragsunterlagen einschließlich Anlagen und Nachträgen, die betroffenen Rechnungen oder Bescheide und eine kurze zeitliche Übersicht. Erläutern Sie, ob Sie einen Betrieb gründen, übernehmen, weiterführen oder abgeben möchten. So lässt sich die Beratung auf Ihre konkrete Entscheidung ausrichten.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Stephan Steinwachs betreut den Schwerpunkt Gastronomie und Hotellerie. Über unser Hamburger Büro oder eines unserer weiteren Büros stimmen wir die Betreuung Ihres Anliegens ab.

Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs, Kanzlei STEINWACHS. Kanzleistandort Hamburg; weitere Büros als Zweigstellen.

Pachtmodell direkt auf dieser Seite durchrechnen

STEINWACHS · Gewerbe, Gastronomie und Hotel

Umsatzpacht-Rechner

Vergleichen Sie Umsatzpacht mit Mindest- oder zusätzlicher Festpacht für denselben Abrechnungszeitraum.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

← Alle RechtsrechnerBerechnung und Anwendungsbereich

Ihre Angaben

Umsatzdefinition und Umsatzsteuer im Vertrag prüfen.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Vertraglich maßgeblicher Umsatz im Zeitraum in €
100.000
Umsatzpachtsatz in %
8
Mindest- oder Festpacht im selben Zeitraum in €
6.000
Vertragliches Modell
Höherer Betrag aus Mindestpacht und Umsatzpacht

Rechnerische Pacht für den Zeitraum: 8.000,00 €

  • Umsatzkomponente: 8.000,00 €
  • Mindest-/Festkomponente: 6.000,00 €

Alle Werte müssen denselben Zeitraum und dieselbe Netto-/Bruttobasis haben. Nebenkosten, Staffelungen und Anrechnungen sind nicht enthalten.

Typische Eingabefehler vermeiden

Vertraglich vereinbarte Bezugsgrößen genau übernehmen: netto oder brutto, Monats- oder Jahreswert sowie Bezugszeitraum. Betriebskosten, Umsatzpacht und Ersatzpositionen nicht doppelt erfassen.

So wird gerechnet

Je nach Vertrag Maximum aus Mindest- und Umsatzpacht oder Summe von Fest- und Umsatzpacht.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Ein Umsatzsatz für einen einheitlichen Zeitraum. Keine gestaffelten Umsatzbereiche.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Pachtvertrag, Umsatzdefinition und prüffähige Umsatzaufstellung.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Vertraglich maßgeblicher Umsatz im Zeitraum in €; Umsatzpachtsatz in %; Mindest- oder Festpacht im selben Zeitraum in €; Vertragliches Modell. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Pachtvertrag, Umsatzdefinition und prüffähige Umsatzaufstellung.

Beratung zu diesem Thema anfragen

Gastronomie und Hotellerie: Leistungen und Beratung

Ansprechpartner: Stephan Steinwachs. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

Passende weitere Rechner

Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.

Gastronomieübernahme vorbereiten

Checkliste, passende Rechner und persönliche Beratung