Das Werkvertragsrecht gehört zum Zivilrecht und regelt alle Rechtsvorschriften, die das Verhältnis zwischen dem Besteller und dem Werkunternehmer bestimmen. Es definiert klar die Pflichten und Rechte beider Parteien im Rahmen eines Werkvertrages und stellt sicher, dass beide Seiten ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen.
Der Werkvertrag ist ein besonderer Vertragstyp, der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 631 ff. detailliert geregelt ist.
Im Unterschied zum Dienstvertrag schuldet der Werkunternehmer hier nicht nur seine Arbeitsleistung, sondern die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs.
Wenn das herzustellende Werk eine bewegliche Sache darstellt, greift häufig der Werklieferungsvertrag nach § 651 BGB. In diesen Fällen finden grundsätzlich die Vorschriften des Kaufrechts (§ 433 ff. BGB) Anwendung und nicht die des Werkvertragsrechts.
Im Werkvertragsrecht gibt es verschiedene Arten von Werkverträgen, darunter:
Reparaturen und Instandsetzungen
Beförderungsleistungen wie Taxi-, Bahn- oder Flugdienste
Geistige Werke, zum Beispiel kreative oder wissenschaftliche Arbeiten
Unkörperliche Gegenstände, wie Software
Kunstwerke, zum Beispiel Gemälde
Bauwerke, also unbewegliche Sachen
Individuell angepasste, nicht vertretbare Werke
Gutachten
Diese Vielfalt zeigt, dass das Werkvertragsrecht sowohl bewegliche als auch unbewegliche, materielle und immaterielle Leistungen umfasst.
Im Werkvertragsrecht ist der Werkunternehmer vorleistungspflichtig, das heißt, er muss das Werk herstellen, bevor der Besteller die Vergütung zahlt (§ 641 BGB). Um den Werkunternehmer zu schützen, enthält das Gesetz spezielle Regelungen, zum Beispiel das Werkunternehmerpfandrecht an den Sachen des Bestellers (§ 647 BGB).
Das Werkvertragsrecht regelt auch die Mängelgewährleistungsrechte des Bestellers (§§ 634 ff. BGB).
Der Besteller kann nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist den Mangel selbst beseitigen lassen (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB).
Die dafür erforderlichen Kosten kann er vom Werkunternehmer ersetzt verlangen.
Diese Regelungen schützen sowohl den Besteller als auch den Werkunternehmer und sorgen für klare Verantwortlichkeiten bei Mängeln.
Das Werkvertragsrecht ist komplex, bietet aber einen klaren Rahmen für die Rechte und Pflichten von Bestellern und Werkunternehmern. Durch die gesetzlichen Vorschriften wird sichergestellt, dass beide Parteien ihre Leistungen korrekt erfüllen und Mängel fair geregelt werden.
Auf den folgenden Seiten werden die Grundzüge des Werkvertragsrechts ausführlich erläutert. Zudem empfehlen wir, weiterführende Informationen einzuholen, um ein vollständiges Verständnis der Materie zu erhalten.