Das Prüfungsrecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts und betrifft sämtliche Rechtsvorschriften, die sich insbesondere mit der Durchführung von staatlich organisierten und gesetzlich geregelten Prüfungen und Bewertungen von Prüfungsleistungen in Deutschland befassen.

Zu den Prüfungen im Prüfungsrecht gehören solche mit Berufsbezug. Denn das Prüfungsrecht basiert auf dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG), da Prüfungsleistungen in besonderer Weise für die spätere Berufswahl und –ausübung relevant sind und fehlerhafte Prüfungen oder Prüfungsbewertungen im Prüfungsrecht mithin einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellen.

Zu den Prüfungen im Prüfungsrecht gehören unter anderem:

  • Abiturprüfung
  • Meisterprüfung
  • Beamtenrechtliche Beurteilungen
  • Universitäre Klausuren
  • Universitäre Abschlussarbeiten (z.B. Staatsexamen, Diplom-, Bachelor-, Masterarbeit)
  • Dissertation oder Habilitation

Wird eine Prüfung nicht korrekt durchgeführt (z.B. Befangenheit eines Prüfers) oder eine Prüfungsleistung im Prüfungsrecht falsch bewertet, gebietet es das Recht auf effektiven Rechtschutz aus Art. 19 GG, gegen diese Fehler vorgehen zu können.

Der Prüfling kann im Prüfungsrecht je nach Bundesland entweder Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid einlegen oder direkt vor dem Verwaltungsgericht klagen und somit die Bewertung der Prüfungsleistung gerichtlich überprüfen lassen.

Abschluss

Geregelt ist das Prüfungsrecht insbesondere im bundesgesetzlichen Hochschulrahmengesetz, den landesgesetzlichen Verwaltungsverfahrensgesetzen, den Hochschulgesetzen und den jeweiligen Prüfungsordnungen.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Prüfungsrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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