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Das Arbeitsrecht wird in zwei große Bereiche unterteilt. Zum einen gibt es das Individualarbeitsrecht. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zum anderen gibt es das Kollektivarbeitsrecht. Dieses betrifft die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen Seite sowie Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite.
Die Grundlage im Arbeitsrecht ist fast immer der Arbeitsvertrag. Er kommt durch eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. Meist wird er schriftlich geschlossen, verpflichtend ist dies jedoch nicht. Entscheidend ist vor allem die Rolle des Arbeitnehmers. Aufgrund seiner persönlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber genießt er einen besonderen rechtlichen Schutz.
Das Arbeitsrecht findet sich in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen. Besonders wichtig sind die Vorschriften der §§ 611 ff. BGB sowie Gesetze wie das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und das Tarifvertragsgesetz (TVG).
Darüber hinaus ergeben sich viele Rechte und Pflichten aus Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Ebenso spielen Tarifverträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften eine große Rolle.
Das Arbeitsrecht ist nicht in allen Bereichen abschließend geregelt. Häufig fehlen konkrete gesetzliche Vorschriften. In diesen Fällen greifen die Gerichte ein. Viele wichtige Grundsätze im Arbeitsrecht stammen daher aus Urteilen und Beschlüssen. Dadurch entwickelt sich das Arbeitsrecht stetig weiter.
Im Arbeitsrecht kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen in folgenden Bereichen:
Kündigung und Kündigungsschutz
Abmahnung
Abfindung
Aufhebungsvertrag
Rechte und Pflichten des Betriebsrats
Urlaubsansprüche
Krankheit und Lohnfortzahlung
Mobbing am Arbeitsplatz
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie umfangreiche Informationen zu den Grundzügen des Arbeitsrechts. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen und praxisnahe Einblicke zu geben.
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