In besonderen Fällen (z.B. § 1a KüSchG) haben Arbeitnehmer auch einen gesetzlichen und damit einklagbaren Anspruch auf eine Abfindung.
In der weit überwiegenden Zahl der Fälle jedoch ist die Zahlung einer Abfindung das Ergebnis der Risikoabwägung eine möglichen oder bestehenden rechtlichen Auseinandersetzung über die Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses. Nicht nur die Frage ob eine Abfindung verhandelbar sondern insbesondere auch die Höhe einer möglichen Abfindung hängt daher ganz wesentlich vom Prozessrisiko ab.
Die Standartsituationen in denen wir für unsere Mandanten Abfindungen verhandeln sind
Sie wollen das wir Ihren Anspruch auf Abfindung prüfen oder für Sie die Zahlung einer Abfindung verhandeln! Dazu benötigen wir soweit vorhanden
Eine Abfindung kann im Falle einer Kündigung einen wichtigen finanziellen Ausgleich darstellen – ihre Durchsetzung oder Verhandlung ist jedoch oft mit rechtlichen Hürden verbunden. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen, unterstützt bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und vertritt Ihre Interessen auch gerichtlich, wenn es erforderlich ist. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen und bestmöglich durchsetzen können. Kontaktieren Sie uns jetzt.