Das Zwangsvollstreckungsrecht beschäftigt sich mit der zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen, sei es aus privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Verhältnissen, und zwar durch staatliche Gewalt. Dabei gilt, dass nur der Staat berechtigt ist, Gewalt zur Durchsetzung von Ansprüchen anzuwenden. Selbstjustiz ist grundsätzlich nur in engen Grenzen zulässig, etwa gemäß § 229 BGB.
Im privatrechtlichen Zwangsvollstreckungsrecht erfolgt die Vollstreckung auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels. Diesen erlangt der Gläubiger in der Regel durch die Erhebung einer Klage vor Gericht und durch das Erwirken eines rechtskräftigen Endurteils (§ 704 ZPO). Darüber hinaus gibt es weitere vollstreckbare Titel, wie den Vollstreckungsbescheid oder eine notarielle Urkunde. Eine vollständige Auflistung der vollstreckbaren Titel findet sich in § 794 ZPO.
Die häufigste Form der privatrechtlichen Zwangsvollstreckung betrifft Geldforderungen. Diese können entweder gegen das bewegliche Vermögen (§§ 803 ff. ZPO) oder gegen das unbewegliche Vermögen (§§ 864 ff. ZPO) des Schuldners gerichtet sein. Zuständig sind hier in der Regel der Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht oder das Prozessgericht des ersten Rechtszugs. Zusätzlich kann eine Zwangsvollstreckung auch zur Durchsetzung einer Handlung oder eines Unterlassens des Schuldners betrieben werden (§§ 883 ff. ZPO).
Zu den zentralen Aspekten gehören unter anderem:
Pfändung
Pfändungspfandrecht und Verstrickung
Pfändungsfreigrenzen
Zwangsversteigerung
Überweisungsbeschluss
Einstweilige Verfügung / einstweiliger Arrest
Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung, wie z.B. Drittwiderspruchsklage, Erinnerung oder Vollstreckungsgegenklage
Rechtsgrundlagen hierfür finden sich insbesondere im 8. Buch der ZPO. Auf europäischer Ebene ist zudem die Brüssel-I Verordnung (EG) Nr. 44/2001 zu berücksichtigen.
Im öffentlichen Zwangsvollstreckungsrecht stützt sich die Zwangsvollstreckung in der Regel auf einen Verwaltungsakt als Titel. Anders als im privaten Bereich ist hier kein Erkenntnisverfahren erforderlich. Das öffentliche Zwangsvollstreckungsrecht ist vor allem im Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) des Bundes sowie in den entsprechenden Gesetzen der Bundesländer (z.B. HmbVwVG, VwVG NRW) geregelt.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts und erläutern sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Aspekte umfassend.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen weiterführende Informationen auf Seiten, die sich speziell mit den Themen Pfändung, Zwangsversteigerung und Vollstreckungstiteln beschäftigen.