Leasingrecht umfasst diejenigen Vorschriften, die die rechtliche Ausgestaltung von Leasingverträgen zum Inhalt haben bzw. Leasinggeschäfte betreffen.

Eine gesetzliche Definition für den Begriff Leasing gibt es im Leasingrecht nicht. Es handelt sich um eine besondere Form der Miete / Pacht. Die häufigste Form des Leasings ist im Leasingrecht das sogenannte Finanzierungsleasing.

Beim Finanzierungsleasing kauft der Leasinggeber (zB Bank) im Leasingrecht ein Leasingobjekt (zB Auto) und überlässt dieses dem Leasingnehmer (zB Verbraucher) für einen Zeitraum zum Gebrauch, während der Leasingnehmer im Gegenzug die Leasingraten entrichtet, und am Ende der Laufzeit für einen Restwert des Leasingobjekts einzustehen hat. Oft wird im Leasingrecht dem Leasingnehmer auch eine Kaufoption zum Ende der Laufzeit eingeräumt. Der Leasinggeber schließt im Leasingrecht dabei in der Regel seine Gewährleistungshaftung gegenüber dem Leasingnehmer unter Abtretung seiner Gewährleistungsrechte gegen den Dritten ab. Dies ist im Leasingrecht sogar grundsätzlich in AGB zulässig.

Der rechtliche Rahmen der Leasingverträge ist im Leasingrecht nicht selbstständig normiert, sondern beruht im Wesentlichen auf den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Beim Finanzierungsleasing handelt es sich im Leasingrecht um einen atypischen Mietvertrag (es gelten daher grds. die §§ 535 ff. BGB analog), da ebenso wie bei der Miete Gebrauchsüberlassung auf Zeit geschuldet ist. Der Leasingnehmer trägt im Leasingrecht aber im Gegensatz zu einem Mieter die Preis- und Sachgefahr, d.h. er trägt das Risiko der Verschlechterung oder den Untergang des Leasinggegenstands.

Leasing ist in der heutigen Zeit als Finanzierungsmittel nicht mehr wegzudenken und es finden sich eine Vielzahl von unterschiedlichen vertraglichen Ausgestaltungen der Leasingverträge im Leasingrecht.

Dazu gehören unter anderem:

  • Operating Leasing
  • Sale-and-lease-Back
  • Herstellerleasing
  • indirektes / direktes Leasing
  • Mobilienleasing / Immobilienleasing
  • Fahrzeugleasing
  • Computerleasing

Abschluss

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Leasingrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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