Leasingrecht – rechtliche Grundlagen und Vertragsarten

Leasingrecht umfasst alle Vorschriften, die die rechtliche Ausgestaltung von Leasingverträgen betreffen. Darüber hinaus regelt es auch die rechtlichen Beziehungen zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer, sodass beide Vertragsparteien ihre Rechte und Pflichten kennen.


Was ist Leasing?

Eine gesetzliche Definition für den Begriff „Leasing“ existiert nicht. Es handelt sich jedoch grundsätzlich um eine besondere Form der Miete oder Pacht. Insbesondere ist das Finanzierungsleasing die häufigste Leasingform.


Finanzierungsleasing erklärt

Beim Finanzierungsleasing kauft der Leasinggeber – beispielsweise eine Bank – ein Leasingobjekt wie ein Auto. Anschließend überlässt er dieses dem Leasingnehmer für einen vereinbarten Zeitraum zur Nutzung. Im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer die vereinbarten Leasingraten. Darüber hinaus kann der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit für einen Restwert des Leasingobjekts einstehen.

Oft wird dem Leasingnehmer zudem eine Kaufoption eingeräumt. Der Leasinggeber kann seine Gewährleistungspflichten gegenüber dem Leasingnehmer vertraglich beschränken, indem er seine Gewährleistungsrechte gegen Dritte abtritt. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zulässig.


Rechtlicher Rahmen

Der rechtliche Rahmen von Leasingverträgen ist nicht eigenständig normiert. Er basiert vielmehr auf den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Beim Finanzierungsleasing handelt es sich um einen atypischen Mietvertrag. Daher gelten die §§ 535 ff. BGB grundsätzlich analog. Allerdings trägt der Leasingnehmer – im Gegensatz zu einem klassischen Mieter – die Preis- und Sachgefahr. Das bedeutet, er trägt das Risiko der Verschlechterung oder des Untergangs des Leasinggegenstands.


Verschiedene Vertragsformen

Leasing ist heutzutage als Finanzierungsmittel unverzichtbar. Zudem gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher vertraglicher Ausgestaltungen, die sich im Leasingrecht etabliert haben. Dazu gehören unter anderem:

  • Operating Leasing

  • Sale-and-lease-Back

  • Herstellerleasing

  • Indirektes / direktes Leasing

  • Mobilienleasing / Immobilienleasing

  • Fahrzeugleasing

  • Computerleasing


Fazit

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie umfangreich über die Grundzüge des Leasingrechts. Darüber hinaus empfehlen wir, sich zusätzlich auf unseren weiterführenden Seiten über spezielle Aspekte und aktuelle Entwicklungen im Leasingrecht zu informieren.