Oder wie es unser Finanzsenator Dr. Dressel ausdrückt:
„Ich danke unseren öffentlichen Immobilienunternehmen Sprinkenhof, GMH, HHLA und LIG sehr, dass sie mit ihrer heute gegebenen Stundungszusage für private Unternehmen und Institutionen einen wichtigen Beitrag leisten.“
(https://www.hamburg.de/coronavirus/13727816/2020-03-17-fb-schutzschirm/)
Wir halten das gezielte wirtschaftliche Bevorteilen von Unternehmern in städtischen Immobilien für rechtswidrig. Dass dies ungerecht ist, zeigt sich deutlich.
Die Stadt betont immer wieder, dass nicht sie selbst, sondern ihre Immobilienunternehmen die Mieten stunden. Darauslässt sich schließen, dass die Verantwortlichen die Situation erkannt haben. Denn ein Unternehmen, das zu 100 % der Stadt gehört, handelt stets nach den Vorgaben der Stadt.
Diese sogenannte Hilfe führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung. Andere Gewerbetreibende müssen weiter ihre Mieten zahlen. Gleichzeitig profitieren ihre Konkurrenten davon, dass sie vorübergehend keine Miete leisten.
Wir fordern daher eine Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden.
Es geht nicht darum, die Stundungen abzuschaffen. Vielmehr soll es eine gleichwertige Unterstützung geben. Die Lösung ist klar: Ein zinsfreier Kredit, der stufenweise ausgezahlt wird, in Höhe der Miete und für denselben Zeitraum wie die Stundungen für städtische Mieter.
Die Rechtslage ist schwierig, und ein Gleichstellungsanspruch ist nicht garantiert. Dennoch sehen wir die Stadt in der Pflicht. Sie darf ihre eigenen Mieter nicht durch öffentliche Mittel bevorzugen, während andere Unternehmer die Kosten allein tragen.
Wir empfehlen daher, jetzt einen Antrag auf Gleichbehandlung zu stellen. In der Praxis wirken Anträge meist erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Sie möchten unsere Kanzlei beauftragen? Wir übernehmen die Antragsstellung gegen eine einmalige Aufwands- und Schutzpauschale von 50 € brutto.