Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg Berlin Bremen Hannover Lübeck
Erfahrungen & Bewertungen zu STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Anwalt Hamburg Berlin Bremen Hannover Lübeck » Gebrauchsmusterrecht & Geschmacksmusterrecht

Gebrauchsmusterrecht & Geschmacksmusterrecht

Das Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht befassen sich mit den gewerblichen Schutzrechten Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster.

Gewerbliche Schutzrechte ermöglichen es, geistige Schöpfungen und geistige Werke vor unbefugtem Gebrauch durch Dritte zu schützen zu lassen. Zu diesen gewerblichen Schutzrechten zählen neben bekannteren Beispielen wie dem Patent oder der Marke auch weniger bekannte wie das Gebrauchsmuster oder das Geschmacksmuster.

Durch ein Gebrauchsmuster werden im Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht technische Erfindungen geschützt, ebenso wie auch beim Patent. Hauptunterschied ist, dass die Anmeldung an nicht so hohe Voraussetzungen wie beim Patent geknüpft ist und das Gebrauchsmuster schneller und kostengünstiger angemeldet werden kann, dafür jedoch das Schutzniveau nicht ganz so hoch ist. Es wird im Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht auch als „kleines Patent“ bezeichnet.

Durch die Anmeldung eines Geschmacksmusters kann man im Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht hingegen eigens entwickelte ästhetische Gestaltungen (zB zwei- oder dreidimensionale Formen, Design, Farben etc..) von Produkten schützen lassen.

Anzumelden sind im Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht sowohl Gebrauchsmuster als auch Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Im Gegensatz zum Patent gibt es keine europäische oder internationale Gebrauchsmusteranmeldung. Geschmacksmuster hingegen lassen sich im Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht EU-weit als Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder als internationales Geschmacksmuster anmelden.

Zu den wichtigen Themen im Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht gehören:

  • Anmeldung
  • Recherche
  • Schutzvoraussetzungen
  • Schutzdauer
  • Verletzungsverfahren
  • Löschungsverfahren

Gesetzlich geregelt ist das Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht insbesondere im Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) / der Gebrauchsmusterverordnung (GebrMV) und dem Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) /der Geschmacksmusterverordnung (GeschmMV).

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht möglichst umfangreich zu informieren.

Zusätzlich empfehlen wir darüber hinaus folgende Seiten zum Thema Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht:

STANDORTE

Hamburg
Hallerstraße 89
20149 Hamburg
Tel +49 40 415371170
Fax +49 40 415371177
hamburg@kanzlei-steinwachs.de


Berlin
Friedrichstraße 153a
10117 Berlin
Tel +49 30 84710711
Fax +49 30 84710713
berlin@kanzlei-steinwachs.de


Bremen
Parkstraße 68
28209 Bremen
Tel +49 421 16502800
Fax +49 421 16502801
bremen@kanzlei-steinwachs.de


Lübeck
Mühlenstraße 24
23552 Lübeck
Tel +49 451 30505650
Fax +49 451 30505656
luebeck@kanzlei-steinwachs.de


Hannover
Hindenburgstr.26
30175 Hannover
Tel +49 511-95731660
Fax +49 511-95731667
hannover@kanzlei-steinwachs.de