Das Beratungskonzept der Kanzlei richtet sich insbesondere auch an Hoteliers und Gastronomen. Aufgrund von Zusatzqualifikationen und Beratungserfahrung in den einschlägigen Rechtsgebieten sowie der konzentrierten Analyse gastrospezifischer Problemfelder wird eine allumfassende Beratung auf höchstem Niveau gewährleistet.

Die Beratung im Hotelrecht und Gastronomierecht umfasst im Wesentlichen die im Folgenden stichwortartig aufgezählten Rechtsbereiche:

  • Existenzgründung in der Gastronomie
  • vertragsrechtliche Gestaltung von Mietverträgen und Pachtverträgen
  • Mietrecht
  • Prüfung und Entwicklung von Verträgen mit Lieferanten (z.B. Bierlieferungs- und Darlehensverträge)
  • Arbeitsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Fragen rund um die Konzession und sonstiges Gaststättenrecht
  • Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen oder Beherbergungsbedingungen
  • Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen
  • Forderungsmanagement

Ausführlicheres zum Thema finden Sie unter dem Menüpunkt Gastronomierecht.