Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass viele Lebensversicherungen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, fehlerhaft sind. Die Kunden erhielten keine ausreichende Aufklärung über ihr Widerrufsrecht. Deshalb können diese Verträge auch Jahre später noch widerrufen werden.
In zahlreichen Widerrufsbelehrungen fanden sich einfache Formfehler. Diese Fehler hätten eigentlich durch die Rechtsabteilungen der großen Versicherungen verhindert werden sollen. Für die Versicherten ergeben sich dadurch jedoch große Vorteile. Sie können ihre Lebensversicherung durch einen außerordentlichen Widerruf beenden und oft einen deutlich höheren Rückkaufswert erhalten, als es bei einer Kündigung möglich wäre.
Ein Beispiel: Normalerweise hätte eine Lebensversicherung im Jahr 2020 bei einer Einzahlung von 38.000 Euro mit einem Verlust von 6.000 Euro beendet werden müssen. Durch den Formfehler und den Widerruf kann jedoch eine Rückzahlung von 52.000 Euro erfolgen. Das bedeutet einen Gewinn von 18.000 Euro.
Seit einem BGH-Urteil im Jahr 2014 werden zahlreiche Lebensversicherungen widerrufen. Viele Kunden sind unzufrieden mit ihren Policen. Deshalb bieten spezialisierte Anwaltskanzleien eine kostenlose Überprüfung von Versicherungsverträgen an. Oft reicht es schon, ein Foto der Unterlagen einzureichen, um eine erste Einschätzung zu erhalten.
Ein Prozess gegen die Versicherung erfordert keine eigene Rechtsschutzversicherung. Denn finanzstarke Unternehmen kaufen die Ansprüche von Versicherten auf. Diese Unternehmen zahlen den Versicherten eine sichere Summe aus und führen dann den Prozess gegen die Versicherung. Dies ist auch dann möglich, wenn die Police bereits gekündigt wurde oder sogar ausgelaufen ist.
Für die Versicherten bedeutet das: Sie tragen kein Risiko im Prozess. Zwar fällt der Gewinn etwas geringer aus, doch die Auszahlung erfolgt schnell und sicher. Wenn die Unternehmen den Prozess gewinnen, erhalten die Kunden zusätzlich noch einen weiteren Betrag.