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Fehlerhafte Lebensversicherungen

Millionen Lebensversicherungen sind fehlerhaft

Laut der Entscheidungen des obersten Gerichts, der BGH, sind etliche Lebensversicherung, die in den Jahren 1995 bis 2007 abgeschlossen, fehlerhaft. Die Kunden wurden mangelhaft über ihre Widerrufsrecht aufgeklärt. Folge des Formfehlers ist, dass solche Versicherungen nachträglich widerrufen werden können.

 

In den Widerrufsbelehrungen sind nun beträchtlich viele einfache Formfehler enthalten, die durch eine starke Rechtsabteilung in den finanzstarken Versicherungen in der Regel verhindert werden sollen. Folglich kann ein Versicherter dieser Lebensversicherung einen deutlich höheren Rückkaufswert seiner Versicherung als den aktuellen durch einen außerordentlichen Widerruf erhalten.

Normalerweise hätte eine Lebensversicherung im Jahr 2020 mit einem Verlust von 6.000 Euro bei einer Einzahlung von 38.000 Euro gekündigt oder verkauft werden könne. Durch den Formfehler jedoch kann die Lebensversicherung mit einer Rückzahlung von 52.000 Euro widerrufen werden und hat demnach einen Gewinn von 18.000 Euro.

 

Aufgrund eines Urteils des BGH 2014 wurden zahlreiche Lebensversicherungen widerrufen und diese Widerrufe dauern weiter an. Diese Versicherungen scheinen bei Millionen Kunden auf Unzufriedenheit zu stoßen. Einzelne große Anwaltskanzleien, die auf die Widerrufe von solchen Versicherungen spezialisiert sind, bieten eine kostenlose Kontrolle der Versicherungspolicen, was den Versicherer natürlich nicht erfreut. Um eine rechtliche Bewertung abzugeben seitens der Anwälte soll bereits ein Foto der Unterlagen der entsprechenden Versicherung genügen.

 

Um einen Prozess gegen die jeweiligen Versicherungen zu führen, bedarf es keiner Rechtsschutzversicherung. Die Ansprüche werden durch finanzstarke Unternehmen abgekauft. Durch diese Unternehmen erfolgt eine gewinnbringende Auszahlung an die Versicherten und anschließend und treffen dann vor Gericht die Versicherer. Dies ist auch dann rechtmäßig, wenn für die Policen bereits eine Kündigung erfolgt ist oder sie bereits ausgelaufen sind.

Der Vorteil für die Versicherten liegt dann darin, dass sie kein weiteres Risiko im Prozess zu tragen haben, auch wenn der Gewinn nicht so hoch wie normal ausfällt. Dieser wird jedoch in kürzester Zeit an den Versicherten ausgezahlt. Einen weiteren Betrag gibt es in dem Fall, wenn die Institutionen den Prozess gegen die Versicherungsgeber gewonnen haben.

 

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