Bundesgerichtshof stärkt das Hausrecht von Hotelbetreibern
Hausrecht und Diskriminierung: BGH-Entscheidung Der für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied, dass nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen ihr Hausrecht grundsätzlich frei ausüben können. Die Erteilung eines Hausverbots stellt in der Regel einen Ausdruck der Privatautonomie dar und muss deshalb nicht zwingend gerechtfertigt werden. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Betroffene aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung einen Erfüllungsansprucherworben hat, der den Aufenthalt in den Räumlichkeiten einschließt. In diesem Fall bedarf das Hausverbot einer sachlichen Rechtfertigung. Sachverhalt des Falls Im zugrunde liegenden Fall buchte die Ehefrau des Klägers für die Zeit vom 6. bis zum 10. Dezember 2009 bei einem Touristikunternehmen...
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