Immer mehr Arbeitgeber setzen bewusst auf befristete Arbeitsverträge. Dabei endet das Arbeitsverhältnis automatischzu einem festgelegten Datum oder sobald ein bestimmtes Ereignis eintritt – eine Kündigung ist also nicht erforderlich. Somit stellt die Befristung neben der Kündigung einen eigenständigen Beendigungstatbestand dar, der klare rechtliche Voraussetzungen erfordert. Denn nur wenn die Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)erfüllt sind, gilt eine Befristung als wirksam.
Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund abschließen möchten, können Sie dies nur mit einem neuen Mitarbeiter tun, der bisher noch kein vergleichbares Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber hatte (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Darüber hinaus lässt sich ein Dauerarbeitsplatz mehrfach hintereinander mit verschiedenen befristeten Arbeitnehmern besetzen. Allerdings gilt, dass die maximale Dauer einer Befristung zwei Jahre beträgt. Zudem können Arbeitsverhältnisse, die zunächst kürzer vereinbart wurden, innerhalb dieser Frist bis zu dreimal verlängert werden.
Liegt ein sachlicher Grund vor, dürfen Sie die Befristung auch über die Zwei-Jahres-Grenze hinaus vereinbaren. Das Gesetz nennt einige Beispiele (§ 14 Abs. 1 TzBfG), wobei diese Liste nicht abschließend ist. Eine Befristung ist gerechtfertigt, wenn:
der betriebliche Bedarf nur vorübergehend besteht,
die Befristung den Übergang nach Ausbildung oder Studium erleichtert,
der Arbeitnehmer einen anderen Mitarbeiter vertritt,
die Art der Arbeitsleistung eine Befristung verlangt,
die Befristung der Erprobung dient,
personenbezogene Gründe des Arbeitnehmers die Befristung notwendig machen,
der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die für eine befristete Beschäftigung vorgesehen sind, oder
die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.
Vor allem aufgrund der komplexen gesetzlichen Vorschriften sind viele Befristungen rechtlich anfällig, sodass sich eine Prüfung in jedem Fall lohnt.
Wenn Sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden, sollten Sie sofort handeln, weil jede Verzögerung Ihre Chancen verringert. Wir können für Sie:
prüfen, ob die Befristung rechtmäßig ist,
die Unwirksamkeit außergerichtlich geltend machen,
eine Entfristungsklage erheben, oder
eine Abfindung verhandeln, falls Sie die Befristung akzeptieren möchten.
⚠️ Wichtig: Reagieren Sie unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Ablauf des Arbeitsvertrags, denn nur dann hat eine Klage Aussicht auf Erfolg.
Damit wir direkt aktiv werden können, sollten Sie folgende Unterlagen bereit halten:
Ihren Arbeitsvertrag,
die letzten drei Gehaltsabrechnungen,
alle Änderungsvereinbarungen,
relevante Tarifverträge, sowie
Betriebsvereinbarungen.
Auf diese Weise können wir Ihre Rechte schnell prüfen, mögliche Ansprüche sichern und für Sie die passenden Schritte einleiten.