Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Was versteht man unter einer Kündigung im Arbeitsrecht?

Eine Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Damit endet das Arbeitsverhältnis entweder fristgerecht oder in besonderen Fällen fristlos.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Wenn ein Arbeitgeber kündigt, muss er bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Dazu gehört insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Arbeitnehmer in vielen Fällen vor einer ungerechtfertigten Entlassung schützt.
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist daher nur wirksam, wenn sie auf betriebliche, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe gestützt wird.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber die vorgeschriebenen Kündigungsfristen beachten. Diese richten sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Je länger ein Arbeitsverhältnis besteht, desto länger ist die Kündigungsfrist.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer können ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Hierbei gelten jedoch andere Regelungen. Arbeitnehmer müssen in der Regel lediglich die vertraglich vereinbarte oder die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Ein besonderer Kündigungsgrund ist dagegen nicht erforderlich.

Fristlose Kündigung

In Ausnahmefällen kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Sie kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.

Beispiele für solche Gründe sind:

  • schwere Pflichtverletzungen,

  • Diebstahl am Arbeitsplatz,

  • wiederholte Arbeitsverweigerung,

  • oder tätliche Angriffe.

Da eine fristlose Kündigung sehr einschneidend ist, unterliegt sie strengen Voraussetzungen.

Rechte von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, sollten ihre Rechte genau prüfen. Oft lohnt es sich, gegen eine Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Dies muss jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung geschehen.

Darüber hinaus können Arbeitnehmer in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Abfindung haben. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt jedoch von der jeweiligen Situation ab.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Kündigungen im Arbeitsrecht streng geregelt sind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen daher viele gesetzliche Vorgaben beachten. Wer eine Kündigung erhält oder aussprechen möchte, sollte sich deshalb rechtzeitig rechtlich beraten lassen. Schließlich können Fehler schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.

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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]