Im Urteil vom 19. März 2008 (5 AZR 429/07) hat der Fünfte Senat die Anforderungen an zweistufige Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen klargestellt. Solche Fristen regeln, wie Arbeitnehmer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen müssen.
Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt, macht er gleichzeitig alle durch die Kündigung bedrohten Einzelansprüche schriftlich geltend. Damit erfüllt er die erste Stufe der Ausschlussfrist und schützt seine Ansprüche vor dem Verfall.
Viele Arbeitgeber schreiben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass abgelehnte Ansprüche innerhalb von drei Monaten eingeklagt werden müssen. Das Gericht entschied jedoch: Die Erhebung der Kündigungsschutzklage genügt, um die zweite Stufe der Frist zu wahren.
So verhindert das Gesetz, dass Arbeitnehmer ihre Rechte durch formale Fallstricke verlieren.
Das Urteil betont: Komplizierte Formulierungen in AGB können Arbeitnehmer verwirren. Arbeitgeber müssen klar und eindeutig schreiben, damit Arbeitnehmer ihre Rechte richtig wahrnehmen können.
Das Urteil stärkt den Arbeitnehmerschutz. Es sorgt dafür, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht durch unklare Fristen oder komplizierte AGB verloren gehen. Arbeitnehmer können ihre Rechte effizient und rechtssicher durchsetzen.