Tarifzuständigkeit und Tarifgebundenheit einfach erklärt

In einem Beschluss vom 18. Juli 2006 (1 ABR 36/05) befasste sich der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts mit den Rechtsinstituten Tarifzuständigkeit und Tarifgebundenheit. Beide Konzepte sind essenziell für das Tarifvertragssystem, unterscheiden sich jedoch in Inhalt, Voraussetzungen und rechtlichen Folgen.


Tarifzuständigkeit: Rechte des Verbands

Die Tarifzuständigkeit beschreibt die Fähigkeit eines tariffähigen Verbands, Tarifverträge mit einem bestimmten Geltungsbereich abzuschließen. Sie richtet sich nach der Satzung des Verbands. Grundsätzlich kann ein Verband seinen Zuständigkeitsbereich frei festlegen – räumlich, betrieblich, branchenbezogen oder personell.

Wichtig: Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervereinigungen dürfen die Tarifzuständigkeit nicht nur auf Mitglieder beschränken. Andernfalls würde der Abschluss von Tarifverträgen von einzelnen Mitgliedsentscheidungen abhängen, was das System der Tarifverträge instabil machen würde.


Tarifgebundenheit: Rechte der Mitglieder

Im Gegensatz zur Tarifzuständigkeit betrifft die Tarifgebundenheit nicht den Verband selbst, sondern einzelne Mitglieder. Die Entscheidung, einem Verband beizutreten, bestimmt, ob ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer rechtlich an Tarifverträge gebunden ist. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf den Abschluss oder Geltungsbereich der Tarifverträge durch den Verband.

Der Erste Senat bestätigte, dass ein Arbeitgeberverband Mitgliedschaftsformen einführen kann, die nicht automatisch zur Tarifgebundenheit führen. Offene Fragen betreffen nur den Umfang der Mitwirkung der OT-Mitglieder an der tarifpolitischen Willensbildung und die einzuhaltenden Fristen für Statuswechsel.


Fazit

  • Tarifzuständigkeit regelt die Rechte des Verbandes, Tarifverträge abzuschließen.

  • Tarifgebundenheit betrifft einzelne Mitglieder und deren Bindung an Tarifverträge.

  • Arbeitgeberverbände können verschiedene Mitgliedschaftsformen einführen, ohne die Tarifbindung aller Mitglieder zu beeinflussen.

Diese klare Differenzierung sorgt dafür, dass das Tarifvertragssystem effektiv funktioniert und die Rechte aller Beteiligten geschützt sind.