Mit dem Beschluss vom 28. März 2006 (1 ABR 58/04) entschied der Erste Senat, dass die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) tariffähig ist. Damit wurde die Gewerkschaft offiziell als verlässlicher Tarifpartner anerkannt.
Damit eine Gewerkschaft tariffähig wird, muss sie mehrere Kriterien erfüllen:
Vertretung der Arbeitnehmerinteressen: Sie muss die Mitglieder aktiv in ihrer Rolle als Arbeitnehmer vertreten.
Bereitschaft zum Abschluss von Tarifverträgen: Sie muss Tarifverträge nicht nur anstreben, sondern auch umsetzen wollen.
Unabhängige Organisation: Die Gewerkschaft muss frei, gegnerfrei und überbetrieblich organisiert sein.
Anerkennung des Tarifrechts: Sie muss das geltende Tarifrecht verbindlich anerkennen.
Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann die Gewerkschaft wirksam handeln und ernst genommen werden.
Die Gewerkschaft benötigt ausreichende Durchsetzungskraft, damit der soziale Gegenspieler ihre Position respektiert.
Die Tarifautonomie spielt dabei eine zentrale Rolle, weil sie die Unterlegenheit einzelner Arbeitnehmer ausgleicht. Sie ermöglicht es, Löhne und Arbeitsbedingungen fair zu verhandeln. Nur Gewerkschaften, die stark genug sind, können den Raum des Arbeitslebens sinnvoll gestalten und Tarifverträge wirksam abschließen.
Die Durchsetzungskraft zeigt sich oft in der Praxis:
Originäre Tarifverträge: Verträge, die die Gewerkschaft selbst ausgehandelt hat.
Anschlusstarifverträge: Verträge, die auf bestehende Tarifwerke aufbauen.
Je mehr Tarifverträge die Gewerkschaft erfolgreich abschließt, desto klarer wird ihre Tariffähigkeit.
Die Tariffähigkeit wird immer für die gesamte Gewerkschaft festgestellt. Eine teilweise Anerkennung nach Region, Branche oder Berufsgruppe ist nicht möglich.
Denn:
Teilweise Tariffähigkeit würde zu Rechtsunsicherheit führen.
Jeder Tarifvertrag müsste einzeln auf seine Gültigkeit geprüft werden.
Dadurch würde die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gefährdet.
Die CGM erfüllt alle Anforderungen für die Tariffähigkeit. Sie besitzt die nötige Organisation, Durchsetzungskraft und Rechtssicherheit, um Tarifverträge wirksam zu schließen. Damit stärkt die Entscheidung des Ersten Senats sowohl die Gewerkschaft als auch die Rechte der Arbeitnehmer.