Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

Aufgaben und Zuständigkeit

Der Gesamtbetriebsrat übernimmt nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG alle Angelegenheiten, die das gesamte Unternehmen oder mehrere Betriebe betreffen. Einzelne Betriebsräte können diese Themen nicht eigenständig regeln. Der Gesamtbetriebsrat sorgt dafür, dass unternehmensweite Interessen der Arbeitnehmer gewahrt bleiben und einheitliche Regelungen entstehen. So verhindert er widersprüchliche Entscheidungen und schafft klare Strukturen für die betriebliche Mitbestimmung.

Gesamtbetriebsvereinbarungen

Mit dem Beschluss des Ersten Senats vom 14. November 2006 (1 ABR 4/06) bestätigte das Bundesarbeitsgericht: Der Gesamtbetriebsrat darf Gesamtbetriebsvereinbarungen abschließen, wenn mehrere Betriebe betroffen sind. Besonders bei der Einführung betrieblicher Datenverarbeitungssysteme ist das notwendig. Solche Systeme berühren häufig verschiedene Standorte, weshalb nur eine zentrale Regelung praktikabel und rechtssicher ist.

Einheitliche Regelung bei Datenaustausch

Plant der Arbeitgeber einen betriebsübergreifenden Datenaustausch, etwa zwischen mehreren Betrieben oder mit externen Partnern, muss eine einheitliche Regelung gelten. Der Gesamtbetriebsrat trägt in diesem Fall die volle Verantwortung für die Mitbestimmung – nicht nur für Teilaspekte, sondern für die gesamte Angelegenheit. So sichert er einheitliche Datenschutzstandards und verhindert, dass unterschiedliche Regeln innerhalb des Unternehmens entstehen.

Keine Aufspaltung der Mitbestimmung

Ein Mitbestimmungstatbestand lässt sich nicht aufspalten. Sobald der Gesamtbetriebsrat zuständig ist, verliert der örtliche Betriebsrat seine Regelungsbefugnis in dieser Angelegenheit. Nur so bleibt die Mitbestimmung einheitlich, transparent und rechtssicher. Eine Aufteilung zwischen Gesamtbetriebsrat und lokalen Gremien würdewidersprüchliche Ergebnisse riskieren und die Zusammenarbeit erschweren.

Fazit

Der Gesamtbetriebsrat spielt eine Schlüsselrolle, wenn es um unternehmensweite Entscheidungen geht. Besonders bei digitalen Prozessen und betriebsübergreifenden IT-Systemen sichert er eine klare und einheitliche Mitbestimmung.

Unsere Kanzlei unterstützt Arbeitgeber, Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte, wenn sie Gesamtbetriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten oder Zuständigkeiten klar abgrenzen möchten. Wir bieten praxisorientierte Beratung und begleiten Sie zuverlässig in allen Phasen der Mitbestimmung. Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Beratung.

Darüber hinaus empfehlen wir folgende Seiten für weitere Informationen:

Betriebsrat.de

Wikipedia

Juraforum.de