Allgemeines Vertragsrecht

Allgemeines Vertragsrecht – Definition und klassische Vertragstypen

Das allgemeine Vertragsrecht regelt alle gesetzlichen Bestimmungen, die privatrechtliche Verträge und die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern betreffen. Es legt fest, welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien haben und wie sie Konflikte eigenständig lösen können.

Klassische Vertragstypen im allgemeinen Vertragsrecht

Der Gesetzgeber hat für die häufigsten Verträge klare Regelungen geschaffen. Zu den wichtigsten Vertragstypen gehören:

  • Kaufvertrag: Eine Partei überträgt die Sache, während die andere Partei den Kaufpreis zahlt.

  • Werkvertrag: Der Auftragnehmer stellt ein Werk her, und der Auftraggeber leistet die vereinbarte Vergütung.

  • Dienstvertrag: Eine Person erbringt bestimmte Dienstleistungen, ohne einen Erfolg garantieren zu müssen.

  • Mietvertrag: Der Vermieter überlässt dem Mieter eine Sache, und der Mieter zahlt dafür den vereinbarten Betrag.

  • Darlehensvertrag: Der Darlehensgeber überlässt Geld oder vertretbare Sachen, die der Darlehensnehmer zurückzahlt.

  • Reisevertrag: Der Reiseveranstalter führt die Reise durch, während der Reisende den Reisepreis bezahlt.

Insgesamt zeigt das allgemeine Vertragsrecht, wie die Vertragsparteien ihre Rechte aktiv wahrnehmen können, wie sie Pflichten erfüllen und wie sie Streitigkeiten rechtlich klären.