Gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge – Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Wenn Unternehmen umstrukturiert werden, stellt sich oft die Frage: Was passiert mit bestehenden Arbeitsverhältnissen? Unsere Kanzlei erklärt Ihnen die wichtigsten Punkte – verständlich, klar und praxisnah.


Gesamtrechtsnachfolge vs. Betriebsübergang

Bei einer gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge tritt der neue Rechtsträger automatisch in die Rolle des Arbeitgebers ein.

  • Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB ist dabei nicht zwingend erforderlich.

  • Typische Fälle:

    • Eine Personengesellschaft wird auf eine Kapitalgesellschaft verschmolzen.

    • Eine Kapitalgesellschaft übernimmt alle Anteile einer Personengesellschaft.

Anders als beim klassischen Betriebsübergang ändert sich zwar die Arbeitgeberidentität, aber nicht immer die rechtliche Grundlage nach § 613a BGB.


Widerspruchsrecht für Arbeitnehmer

Normalerweise können Arbeitnehmer einem Betriebsübergang widersprechen.
Bei der Gesamtrechtsnachfolge gilt jedoch:

  • Kein Widerspruchsrecht, wenn der bisherige Arbeitgeber erlischt und die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Rechtsträger übergehen.

  • Arbeitnehmer können jedoch ihr Kündigungsrecht nach § 626 BGB nutzen. Das schützt Ihre Vertrags- und Berufsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 + Art. 12 GG).


Schadensersatzansprüche

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGB.

  • Eine Umstrukturierung, die zum Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers führt, gilt nicht als vertragswidriges Verhalten.


Gesetzliche Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst

Auch Landesgesetze können bestimmen, dass Arbeitsverhältnisse auf einen neuen Rechtsträger übergehen – ohne dass Arbeitnehmer widersprechen können.

  • Solche Umstrukturierungen gelten nicht als rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang.

  • Auch das Europarecht gewährt hierfür kein Widerspruchsrecht.


Eingriff in die Berufsfreiheit

Ein solcher gesetzlicher Übergang greift in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) ein.

  • Solche Eingriffe sind verfassungsgemäß, wenn sie dem Gemeinwohl dienen und verhältnismäßig sind.

  • Beispiel: Zwei Universitätskliniken wurden zusammengelegt. Die Arbeitsverhältnisse wurden gesetzlich auf die neue Einrichtung übertragen, um Forschung, Lehre und Klinikbetrieb zu sichern.


Unser Tipp für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie ihr Kündigungsrecht nutzen möchten.

  • Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass rechtliche Vorgaben korrekt umgesetzt werden.

Bei komplexen Umstrukturierungen oder Fragen zu Arbeitsrecht und Betriebsübergang ist es sinnvoll, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.


Wir unterstützen Sie kompetent

Unsere Kanzlei berät sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer zu allen Fragen rund um Arbeitsrecht, Umstrukturierungen und Betriebsübergänge. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und rechtssichere Lösungen umzusetzen.

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