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Strafrecht

Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, welche Straftaten regeln oder das Strafverfahren betreffen.  Das Strafrecht wird zu den großen 3 Rechtsgebieten in Deutschland neben dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht gezählt, wobei das Strafrecht systematisch einen Teil des öffentlichen Rechts darstellt.

Das Strafrecht dient in einem  Rechtsstaat dem Schutz von Individualrechtsgütern (zB Gesundheit, Vermögen etc.) und den Rechtsgütern der Allgemeinheit. Die repressive Sanktionierung von bestimmten, rechtswidrigen Verhaltensweisen im Strafrecht soll die Bürger dazu bewegen, sich an die Rechtsordnung, welche die gemeinsamen Regeln der Gemeinschaft festlegt, zu halten.

Die Hauptstrafen, die das Strafrecht kennt, sind Freiheitsstrafe und Geldstrafe. Eine solche scharfe, repressive Bestrafung durch den Staat soll allerdings immer ultima ratio (das letzte Mittel) sein, Rechtsfrieden herbeizuführen. Nicht jedes sozialwidrige Verhalten ist daher eine Straftat, sondern nur solch schwerwiegende Rechtsverstöße, bei denen eine zivilrechtliche Sanktionierung (zB Schadensersatz) oder Verwaltungsrecht (zB Bußgeld) nicht ausreicht.

Als solche Straftaten sind im Strafrecht unter anderem zu nennen:

  • Mord
  • Totschlag
  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • Diebstahl
  • Hehlerei
  • Raub
  • Erpressung
  • Betrug
  • Sachbeschädigung

Geregelt ist das Strafrecht vor allem im Strafgesetzbuch (StGB), welches neben den allgemeinen Vorschriften für das Strafrecht eine Vielzahl von Straftaten normiert. Straftaten finden sich  jedoch nicht nur im StGB, sondern auch in zahlreichen anderen Gesetzen wie zB dem Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz etc., sogenanntes Neben strafrecht. Vorschriften über das Strafverfahren (formelles Strafrecht) finden sich insbesondere in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Gerichtsverfahrensgesetz (GVG).

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen über das Strafrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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