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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den praxisintegrierten dualen Studiengang Food Science (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:08.04.2025 Inkrafttreten01.10.2025
Fundstelle Brem.ABl. 2025, S. 810
Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den praxisintegrierten dualen Studiengang Food Science (Fachspezifischer Teil) vom 8. April 2025 (Brem.ABl. 2025, S. 810)"

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juris-Abkürzung: FoodScDualBRHfBacPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:FoodScDualBRHfBacPO BR
Ausfertigungsdatum:08.04.2025
Gültig ab:01.10.2025
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2025, 810
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den praxisintegrierten dualen Studiengang Food Science
(Fachspezifischer Teil)
Vom 8. April 2025
Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 7. Mai 2025 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (Brem.GBl. 382), den vom Fachbereichsrat auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den praxisintegrierten dualen Studiengang Food Science (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 13. August 2024 (Brem.ABl. S. 1060) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Sie beinhaltet ein Praxissemester, die Bachelorarbeit und das Kolloquium.

(2) Der Studiengang gliedert sich nach näherer Bestimmung in Anlage 1 in die zwei Vertiefungsrichtungen Lebensmitteltechnologie und Lebensmittelwirtschaft. Mit Beginn des dritten Semesters ist eine Vertiefungsrichtung zu wählen. Die Vertiefungsrichtung wird im Zeugnis ausgewiesen.

(3) Anmeldungen zu Modulen ab dem fünften Semester sind erst möglich, wenn bei Wahl der Vertiefungsrichtung Lebensmittelwirtschaft die Module 1.10 „Mathematik“ und 1.15 „Grundlagen VWL/BWL“ und bei Wahl der Vertiefungsrichtung Lebensmitteltechnologie die Module 1.10 „Mathematik“ und 1.11 „Lebensmitteltechnologische Basisreaktionen“ erfolgreich absolviert wurden.

(4) Im Wahlpflichtbereich müssen in der Vertiefungsrichtung Lebensmittelwirtschaft aus den drei in der Vertiefungsrichtung Lebensmitteltechnologie angebotenen Modulen 3.13, 3.14, 3.15 zwei Module mit insgesamt 10 Leistungspunkten gewählt werden.

(5) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 180 Leistungspunkte zu erwerben.

§ 2
Praxissemester und Betriebsphasen

(1) Der vorgesehene Zeitpunkt und der Umfang des Praxissemesters ergeben sich aus der Anlage 1. Das Praxissemester wird in dem zum Studium entsendenden Unternehmen absolviert.

(2) Das praxisintegrierte Studium ist zusätzlich durch mehrere Betriebsphasen in den entsendenden Unternehmen während der veranstaltungs- und prüfungsfreien Zeiten mit der dortigen Ausbildung verknüpft.

(3) In der Semesternachweisliste „Theorie-Praxis-Transfer“ werden die erfolgreiche Teilnahme an den Betriebsphasen und gleichzeitig die inhaltliche Verzahnung der Betriebsphasen dokumentiert.

(4) In das praxisintegrierte Studium sind Industrieprojekte (Industrieprojekt I und Industrieprojekt II, Study Project) integriert, die bei den entsendenden Unternehmen durchgeführt und deren Lernerfolge in Form von Prüfungsleistungen gemäß Anlage 1 nachgewiesen werden.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1. Die Prüfungsleistungen werden in den in § 7 Absatz 2 AT-BPO genannten Formen erbracht. In der Portfolioprüfung kommen mindestens zwei verschiedene Prüfungsarten zur Anwendung, wobei bis zu drei schriftliche Tests möglich sind.

(2) Anzahl und Form der abzulegenden Studienleistungen regelt Anlage 1.

(3) Eines der Transfermodule 1.16 Industrieprojekt I (Studienstart zum Sommersemester) oder 2.15 Industrieprojekt II (Studienstart zum Wintersemester) kann durch andere Module des Bachelorstudiengangs Food Science oder des Studiums Generale oder durch einen Sprachkurs in entsprechendem Umfang ersetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zweieinhalb Jahren nach einer fachspezifischen Ausbildung oder eine fachspezifische Meisterausbildung vorliegt.

§ 4
Bachelorarbeit und Kolloquium

(1) Zur Bachelorarbeit kann sich nur anmelden, wer mindestens 140 Leistungspunkte erreicht hat.

(2) Die Bachelorarbeit ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

(3) Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt 8 Wochen.

(4) Zur Bachelorarbeit wird ein Kolloquium durchgeführt, in dem die Bachelorarbeit zu verteidigen ist.

§ 5
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 16,7 % aus der Note der Bachelorarbeit, zu 8,3 % aus der Note des Kolloquiums und zu 75 % aus den Noten der übrigen Module nach Anlage 1.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Engineering“. Die Absolvierenden sind nach Maßgabe des Bremischen Ingenieurgesetzes berechtigt, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ zu führen.

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Ordnung ihr Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen. Gleichzeitig tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den praxisintegrierten dualen Studiengang Lebensmitteltechnologie/Lebensmittelwirtschaft (Fachspezifischer Teil) vom 21. Mai 2021 (Brem.ABl. S. 1077), die zuletzt durch Ordnung vom 11. Juli 2023 (Brem.ABl. S. 1106) geändert wurde, außer Kraft; Absatz 2 bleibt unberührt.

(2) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelorprüfung nach der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den praxisintegrierten dualen Studiengang Lebensmitteltechnologie/Lebensmittelwirtschaft (Fachspezifischer Teil) vom 21. Mai 2021 (Brem.ABl. S. 1077), die zuletzt durch Ordnung vom 11. Juli 2023 (Brem.ABl. S. 1106) geändert wurde, ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen so weit wie möglich anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2029. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen so weit wie möglich anerkannt werden.

Anlage 1

Prüfungs- und Studienleistungen

Prüf.-nr.

Sem

Modulbez.

Modul / Lehrveranstaltungen

SWS

SL

PL

GF

CP

 

 

 

Gemeinsames Studium

 

 

 

 

 

11000

 

LT-MAT

1.10 Mathematik

 

 

K, M, PF

1

5

11010

1

 

Vorlesung

3

 

 

 

 

1

 

Übung

1

 

 

 

 

11100

 

LT-LTB

1.11 Lebensmitteltechnologische Basisreaktionen

 

 

K, M

1

6

11110

1

 

Vorlesung

4

 

 

 

 

11120

1

 

Labor

1

V, H, R

 

 

 

11200

 

LT-EN1

1.12 Rohstoffkunde

 

 

K, M, PF

1

2

11210

1

 

Vorlesung Rohstoffkunde

2

 

 

 

 

11300

 

LT-LMC

1.13 Chemie der Lebensmittel

 

 

K, M

1

7

11310

1

 

Vorlesung allgemeine Chemie

2

 

 

 

 

1

 

Vorlesung organische Chemie

2

 

 

 

 

1

 

Vorlesung Lebensmittelchemie

2

 

 

 

 

11400

 

LT-AST

3.13 Angewandte Statistik

 

 

K, M, PF

1

4

11410

1

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

1

 

Übung

1

 

 

 

 

11500

 

LW-VBL

1.15 Grundlagen VWL/BWL

 

 

K, R, H

1

4

11510

1

 

Seminar

3

 

 

 

 

11600

 

LT-IP1

1.16 Industrieprojekt I

 

 

R, H

1

4

11610

1

 

Praktikum

1,5

 

 

 

 

21000

 

LT-PHY

2.10 Physik

 

 

 

 

5

21010

2

 

Vorlesung

3

 

K, M

0,5

 

21020

2

 

Labor

1,5

 

V, M

0,5

 

21100

 

LT-ANC

2.11 Analytische Chemie

 

 

K, M

1

5

21110

2

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

21120

2

 

Labor

2

V

 

 

 

21200

 

LT-MIB

2.12 Mikrobiologie

 

 

K, M

1

5

21210

2

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

21220

2

 

Labor

2

V

 

 

 

21300

 

LT-GLT

2.13 Grundlagen Lebensmitteltechnik

 

 

K, M

1

5

21310

2

 

Vorlesung

3

 

 

 

 

2

 

Übungen

1

 

 

 

 

21400

 

LT-LMR

2.14 Lebensmittelrecht

 

 

K, M

1

4

21410

2

 

Vorlesung

3

 

 

 

 

21500

 

LT-IP2

2.15 Industrieprojekt II

 

 

R, H

1

5

21510

2

 

Praktikum

2,25

 

 

 

 

31000

 

LT-LMB

3.10 Lebensmittel-Mikrobiologie

 

 

K, M, PF

1

4

31010

3

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

31020

3

 

Labor

2

V

 

 

 

31100

 

LT-CAF

3.11 Chemical Analysis of Food

 

 

K, M, PF

1

5

31110

3

 

Lecture

2

 

 

 

 

31120

3

 

Lab

2

V, R

 

 

 

41000

 

LT-PRA

4.10 Praxissemester

 

H

 

 

30

41010

4

 

Praxissemester

 

 

 

 

 

51000

 

LW-QMN

5.10 Quality Management

 

 

K, M, R

1

5

51010

5

 

Seminar

2

 

 

 

 

51100

 

LT-FHY

5.11 Food Hygiene

 

 

K, M, PF

1

5

51110

5

 

Lecture

3

 

 

 

 

51200

 

LT-AIA

5.12 Automation/Industry 4.0/AI

 

 

K, M, PF

1

5

51210

5

 

Lecture

3

 

 

 

 

51300

 

LW-IAF

5.13 Investment and Financing

 

 

K, H, R

1

5

51310

5

 

Seminar

2

 

 

 

 

51400

 

LW-CPA

5.14 Cost and Performance Accounting

 

 

K, M, PF

1

5

51410

5

 

Seminar

3

 

 

 

 

51500

 

LT-SPR

5.15 Study Project

 

 

R, H

1

5

51510

5

 

Practical Training

2,25

 

 

 

 

61000

 

LT-FPR

6.10 Food Processing

 

 

K, M, PF

1

5

61010

6

 

Lecture

2

 

 

 

 

61100

 

LT-FPA

6.11 Food Packaging

 

 

K, M

1

5

61110

6

 

Lecture

3

 

 

 

 

61200

 

LW-GMA

6.12 Global Food Markets - International Management

 

 

K, R, PF

1

5

61210

6

 

Seminar

3

 

 

 

 

61300

 

LW-PMR

6.13 Product Innovation and Market Research

 

 

K, R, PF

1

5

61310

6

 

Seminar

3

 

 

 

 

69000

 

 

6.14 Bachelorarbeit

 

 

 

 

10

69010

6

 

Bachelorarbeit

 

 

BA

0,67

 

69020

6

 

Kolloquium

 

 

 

0,33

 

Vertiefungsrichtung Lebensmitteltechnologie (VLT)

31200

 

LT-LTK

3.12 Lebensmitteltechnik

 

 

K, M

1

5

31210

3

 

Vorlesung

3

 

 

 

 

 

3

 

Übung

1

 

 

 

 

31220

3

 

Labor

1

V, H

 

 

 

Vertiefungsrichtung Lebensmittelwirtschaft (VLW)

32000

 

LW-LML

3.20 Grundlagen der Logistik & Supply Chain

 

 

K, M, R

1

5

32010

3

 

Seminar

2

 

 

 

 

32100

 

LW-FM1

3.21 Food Marketing 1

 

 

K, R, H

1

5

32110

3

 

Vorlesung

4

 

 

 

 

Wahlpflichtbereich Produkttechnologie I im 3. Semester (VLT: 3 aus 3; VLW: 2 aus 3)

31300

 

LT-PTP

3.13 Produkttechnologie I: Pflanzliche Lebensmittel und Getränke I

 

 

K, M

1

5

31310

3

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

31320

3

 

Labor

2

V, R, H

 

 

 

31400

 

LT-PTF

3.14 Produkttechnologie I: Fleisch und Fleischersatz I

 

 

K, M

1

5

31410

3

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

31420

3

 

Labor

2

V, R, H

 

 

 

31500

 

LT-PTS

3.15 Produkttechnologie I: Fisch, Sea Food & Convenience I

 

 

K, M

1

5

31510

5

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

31520

5

 

Labor

2

V, R, H

 

 

 

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf.-nr.:

Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung),

Sem:

Semester,

Modulbez.:

Modulbezeichnung (vom Fachbereich festgelegt),

SWS:

Semesterwochenstunden,

SL:

Studienleistung (in der Regel unbenotet),

PL:

Prüfungsleistung,

GF:

Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält,

CP:

Leistungspunkte (Credit-Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS),

FSB

Food Science (Bachelor),

VLT

Vertiefungsrichtung Lebensmitteltechnologie,

VLW

Vertiefungsrichtung Lebensmittelwirtschaft.

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:

schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur),

M:

mündliche Prüfung,

R:

schriftlich ausgearbeitetes Referat,

H:

Hausarbeit,

P:

Projektarbeit,

V:

Praktischer Versuch,

PF:

Portfolioprüfung,

„,“:

Alternative Prüfungsleistungen.


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