Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Germanistik/Deutsch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 4. Dezember 2024

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Germanistik/Deutsch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:04.12.2024 Inkrafttreten01.10.2025
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 1526
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Germanistik/Deutsch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 4. Dezember 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 1526)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: Germ/DeuZwFäBacfPO BR 2024
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:Germ/DeuZwFäBacfPO BR 2024
Ausfertigungsdatum:04.12.2024
Gültig ab:01.10.2025
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 1526
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Germanistik/Deutsch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen
Vom 4. Dezember 2024
Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 4. Dezember 2024 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Zwei-Fächer-Bachelorstudiums im Fach „Germanistik/Deutsch“ sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.

(2) Wird die Bachelorarbeit im Fach „Germanistik/Deutsch“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad

Bachelor of Arts
(abgekürzt B.A.)

verliehen.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Fach „Germanistik/Deutsch“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 bzw. Ziffer 3 AT BPO studiert. Der General Studies-Bereich gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO im Profilfach wird abhängig von der Belegung der Wahlpflichtmodule in der Fachwissenschaft absolviert, und zwar entweder im Umfang von 21 oder 33 CP. Der General Studies-Bereich enthält in jedem Fall ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 9 CP, die weiteren 12 oder 24 CP können im Wahlbereich und damit in den Fachergänzenden Studien der Universität Bremen bzw. in den General Studies-Angeboten des Fachbereichs erworben werden.

(2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Fach „Germanistik/Deutsch“ als Profilfach, als Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studiert werden. Studierende entscheiden sich bei der Immatrikulation, ob sie das Fach „Germanistik/Deutsch“ als Profil- bzw. Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studieren wollen. Anlage 1 stellt den Studienverlauf dar, wenn

a)

das Studienfach „Germanistik/Deutsch“ als Profilfach mit einem Gesamtumfang von 120 CP studiert wird, (Anlage 1.1),

b)

das Studienfach „Germanistik/Deutsch“ als Komplementärfach mit einem Gesamtumfang von 60 CP studiert wird (Anlage 1.2),

c)

das Studienfach „Germanistik/Deutsch“ mit Lehramtsoption mit einem Gesamtumfang von 72 CP studiert wird. Dieser Umfang unterteilt sich in 60 CP Fachwissenschaft und 12 CP Fachdidaktik. Je nach individueller Wahl wird zusätzlich das Modul Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP im Studienfach absolviert (Anlage 1.3). Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt.

(3) Das jeweilige Curriculum des Fachzuschnitts unterteilt sich wie folgt:

a)

Das Profilfach mit 120 CP gliedert sich in die Abschnitte:

i.

Bachelorarbeit (Modul Bachelorarbeit) im Umfang von 15 CP,

ii.

Pflichtmodule der Fachwissenschaft (ohne Modul Bachelorarbeit) im Umfang von 48 CP,

iii.

Wahlpflichtmodule der Fachwissenschaft im Umfang von 24 oder 36 CP,

iv.

General Studies-Bereich im Umfang von 21 oder 33 CP mit einem Pflichtmodul und einem Wahlbereich gemäß Absatz 1. Dieser Bereich wird in Abhängigkeit der jeweiligen Entscheidung im Wahlpflichtbereich der Fachwissenschaft absolviert. Studierende werden im Fach hinreichend frühzeitig zu den zwei Verlaufsoptionen (siehe Anlage 1.1.1 und 1.1.2) informiert. Die folgenden Kombinationsmöglichkeiten bestehen:

-

Der Wahlpflichtbereich Fachwissenschaft wird im Umfang von 24 CP absolviert und das Praktikum im General Studies-Bereich im Umfang von 9 CP. Der Wahlbereich im General Studies-Bereich wird im Umfang von 24 CP absolviert.

-

Der Wahlpflichtbereich Fachwissenschaft wird im Umfang von 36 CP absolviert und das Praktikum im General Studies-Bereich im Umfang von 9 CP. Der Wahlbereich im General Studies-Bereich wird im Umfang von 12 CP absolviert.

b)

Das Komplementärfach mit 60 CP gliedert sich in die Abschnitte:

i.

Pflichtmodule im Umfang von 48 CP,

ii.

Wahlpflichtmodule im Umfang von 12 CP.

c)

Das Studienfach mit Lehramtsoption mit 72 CP gliedert sich in die Abschnitte:

i.

ggf. Bachelorarbeit, 12 CP (Wahlpflichtmodul),

ii.

Fachwissenschaft im Umfang von 60 CP mit Pflichtmodulen (48 CP) und Wahlpflichtmodulen (12 CP),

iii.

Fachdidaktik mit Pflichtmodulen im Umfang von 12 CP. Der fachdidaktische Anteil beinhaltet einen schulpraktischen Teil (Praxisorientierte Elemente) und dessen wissenschaftliche Begleitung.

(4) Die Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.

(5) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt.

(6) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(7) Alle Module werden in deutscher Sprache durchgeführt.

(8) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(9) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.

(10) Das Profilfach beinhaltet ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 9 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung.

(11) Die Praktika für das Studienfach mit Lehramtsoption regelt die Praktikumsordnung für schulpraktische Studien.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in den jeweils geltenden Fassungen durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(4) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT BPO wird nicht angewendet.

§ 4
Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des § 6 Absatz 4 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6
Modul Bachelorarbeit

(1) Das Modul Bachelorarbeit muss im Studienfach „Germanistik/Deutsch“ absolviert werden, wenn das Fach als Profilfach studiert wird. Es ist nicht möglich, im Komplementärfach ein Modul Bachelorarbeit zu absolvieren. Wird das Studienfach mit Lehramtsoption studiert, kann die Bachelorarbeit im Studienfach Germanistik/Deutsch absolviert werden.

(2) Das Profilfach (15 CP) beinhaltet die Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP und ein begleitendes Seminar im Umfang von 3 CP (unbenotet).

(3) Das Studienfach mit Lehramtsoption beinhaltet die Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP.

(4) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit ist:

a)

im Profilfach der Nachweis von mindestens 75 CP,

b)

im Studienfach mit Lehramtsoption der Nachweis von mindestens 45 CP.

c)

Sowohl im Profilfach als auch im Studienfach mit Lehramtsoption sind folgende Module zur Anmeldung der Bachelorarbeit als erfolgreich absolviert nachzuweisen:

-

A1, Grundlagen Literaturwissenschaft I, 6 CP;

-

A2, Grundlagen Literaturwissenschaft II, 9 CP;

-

A3, Literaturtheorie und literaturwissenschaftliche Methodologie, 6 CP;

-

B1, Grundlagen Sprachwissenschaft, 6 CP;

-

B2, Grammatische Theorie und Analyse, 6 CP;

-

B3, Sprache in Denken und Handeln, 6 CP.

(5) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit sowohl im Profilfach als auch im Studienfach mit Lehramtsoption beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(6) Die Bachelorarbeit im Profilfach und im Studienfach mit Lehramtsoption wird als Einzelarbeit erstellt.

(7) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten.

(2) Die Fachnote für das Fach „Germanistik/Deutsch“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.

§ 8
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2025/26 im Zwei-Fächer- Bachelorstudium „Germanistik/Deutsch“ ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium begonnen haben, wechseln in die vorliegende Ordnung, sofern eine Anmeldung zur Bachelorarbeit noch nicht erfolgt ist. Bereits erbrachte Leistungen werden auf der Grundlage einer Äquivalenztabelle anerkannt.

(3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium begonnen und sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung bereits zur Bachelorarbeit angemeldet haben, absolvieren ihr Studium gemäß der Prüfungsordnung für das Studienfach „Germanistik/ Deutsch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium vom 26. Januar 2011, zuletzt geändert am 3. Juli 2018.

(4) Die Prüfungsordnung vom 26. Januar 2011, zuletzt geändert am 3. Juli 2018 tritt zum 30. September 2027 außer Kraft. Studierende, die bis zum 30. September 2027 ihr Studium nicht beendet haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Anlagen

Anlagen:

 

Anlage 1:

Studienverlaufspläne für das Studienfach „Germanistik/Deutsch“

 

1.1

„Germanistik/Deutsch“ als Profilfach (120 CP)

 

1.2

„Germanistik/Deutsch“ als Komplementärfach (60 CP)

 

1.3

„Germanistik/Deutsch“ mit Lehramtsoption (72 CP plus ggf. 12 CP)

Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

Anlage 1

Anlage 1: Studienverlaufspläne für das Studienfach „Germanistik/Deutsch“

Die Studienverlaufspläne stellen eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.

1.1

„Germanistik/Deutsch“ als Profilfach (120 CP)

1.1.1

Studienverlaufsplan mit Wahlpflichtbereich in den Fachwissenschaften mit 24 CP

Studienabschnitte
gemäß
§ 2 (3) →

Fachwissenschaft,
72 CP

General Studies-
Bereich, 33 CP

Bachelorarbeit,
15 CP

∑ 120
CP,

Verlauf
Semester

∑ 120
CP,

Verlauf
Studienjahr

Pflichtmodule,
48 CP

Wahlpflichtmodule,
24 CP

Pflichtmodul,
9 CP

Wahlbereich,
24 CP

Pflichtmodul,
15 CP

1. Jahr

1. Sem.

A1,
Grundlagen Literaturwissenschaft I,
6 CP

B1,
Grundlagen Sprachwissenschaft,
6 CP

 

 

 

 

12

36

2. Sem.

A2,
Grundlagen Literaturwissenschaft II,
9 CP

B2,
Grammatische Theorie und Analyse,
6 CP

 

 

Gemäß § 2 Absatz 1,
9 CP

 

24

2. Jahr

3. Sem.

A3,
Literaturtheorie und literaturwissenschaftliche Methodologie,
6 CP

B3,
Sprache in Denken und Handeln,
6 CP

Gemäß Anlage 2.3,
6 CP

 

 

 

18

39

4. Sem.

A4,
Literaturgeschichte,
9 CP

Gemäß Anlage 2.3,
6 CP

 

Gemäß § 2 Absatz 1,
6 CP

 

21

3. Jahr

5. Sem.

 

Gemäß Anlage 2.3,
12 CP

Praktikum,
9 CP

Gemäß § 2 Absatz 1,
6 CP

 

30

45

6. Sem.

 

 

 

 

Bachelorarbeit-P, Modul Bachelorarbeit,
15 CP

15

CP: Credit Points, Sem.: Semester

1.1.2

Studienverlaufsplan mit Wahlpflichtbereich in den Fachwissenschaften mit 36 CP

Studienabschnitte
gemäß
§ 2 (3) g

Fachwissenschaft,
84 CP

General Studies-
Bereich,
21 CP

Bachelorarbeit,
15 CP

∑ 120
CP,

Verlauf
Semester

∑ 120
CP,

Verlauf
Studienjahr

Pflichtmodule,
48 CP

Wahlpflichtmodule,
36 CP

Pflichtmodul,
9 CP

Wahlbereich,
12 CP

Pflichtmodul,
15 CP

1. Jahr

1. Sem.

A1,
Grundlagen Literaturwissenschaft I,
6 CP

B1,
Grundlagen Sprachwissenschaft,
6 CP

 

 

Gemäß § 2 Absatz 1,
3 CP

 

15

36

2. Sem.

A2,
Grundlagen Literaturwissenschaft II,
9 CP

B2,
Grammatische Theorie und Analyse,
6 CP

 

 

Gemäß § 2 Absatz 1,
6 CP

 

21

2. Jahr

3. Sem.

A3,
Literaturtheorie und literaturwissenschaftliche Methodologie,
6 CP

B3,
Sprache in Denken und Handeln,
6 CP

Gemäß Anlage 2.3,
6 CP

 

 

 

18

36

4. Sem.

A4,
Literaturgeschichte,
9 CP

Gemäß Anlage 2.3,
6 CP

 

Gemäß § 2 Absatz 1,
3 CP

 

18

3. Jahr

5. Sem.

 

Gemäß Anlage 2.3,
24 CP

Praktikum,
9 CP

 

 

33

48

6. Sem.

 

 

 

 

Bachelorarbeit-P, Modul Bachelorarbeit,
15 CP

15

CP: Credit Points, Sem.: Semester

1.2

„Germanistik/Deutsch“ als Komplementärfach (60 CP)

Studienabschnitte
gemäß
§ 2 (3) g

Pflichtmodule,
48 CP

Wahlpflichtmodule,
12 CP

∑ 60 CP,
Verlauf
Semester

∑ 60 CP,
Verlauf
Studienjahr

1. Jahr

1. Sem.

A1,
Grundlagen Literaturwissenschaft I,
6 CP

B1,
Grundlagen Sprachwissenschaft,
6 CP

 

12

27

2. Sem.

A2,
Grundlagen Literaturwissenschaft II,
9 CP

B2,
Grammatische Theorie und
Analyse,
6 CP

 

15

2. Jahr

3. Sem.

A3,
Literaturtheorie und literaturwissenschaftliche Methodologie,
6 CP

B3,
Sprache in Denken und
Handeln,
6 CP

 

12

21

4. Sem.

A4,
Literaturgeschichte,
9 CP

 

9

3. Jahr

5. Sem.

 

Gemäß Anlage 2.3,
6 CP

6

12

6. Sem.

 

Gemäß Anlage 2.3,
6 CP

6

CP: Credit Points, Sem.: Semester

1.3

„Germanistik/Deutsch“ als Lehramtsoption (72 CP, davon 60 CP Fachwissenschaft zuzüglich 12 CP Fachdidaktik plus gegebenenfalls 12 CP Thesis)

Die Bachelorarbeit wird hier im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie die Bachelorarbeit in diesem oder in ihrem zweiten Fach schreiben wollen. Der Umfang der CP erhöht sich dann jeweils um 12 CP.

Studienabschnitte
gemäß
§ 2 (3)

Fachwissenschaft,
60 CP

Fachdidaktik
(inkl. Module mit

schulpraktischen
Anteilen), 12 CP

Bachelorarbeit

∑ 72
CP
Verlauf
Semester

∑ 72
CP
Verlauf
Studienjahr

Pflichtmodule,
48 CP

Wahlpflichtmodule,
12 CP

Pflichtmodule

Wahlpflichtmodul

1. Jahr

1. Sem.

A1,
Grundlagen Literaturwissenschaft I,
6 CP

B1,
Grundlagen
Sprachwissenschaft,
6 CP

 

 

 

12

27

2. Sem.

A2,
Grundlagen Literaturwissenschaft II,
9 CP

B2,
Grammatische Theorie und Analyse,
6 CP

 

 

 

15

2. Jahr

3. Sem.

A3,
Literaturtheorie und literaturwissenschaftliche Methodologie,
6 CP

B3,
Sprache in Denken und Handeln,
6 CP

 

 

 

12

27

4. Sem.

A4,
Literaturgeschichte,
9 CP

 

FD1,
Fachdidaktische Basiskompetenzen Deutsch (Sekundarstufen),
9 CP

 

 

15

3. Jahr

5. Sem.

 

Gemäß Anlage 2.3,
6 CP

FD2,
Praxisorientierte Elemente Deutsch,
3 CP

 

12

18 (+ ggf. 12)

6. Sem.

 

Gemäß Anlage 2.3,
6 CP

 

 

ggf. Bachelorarbeit-L, Modul Bachelorarbeit,
12 CP

6, ggf. 18

CP: Credit Points, Sem.: Semester, ggf.: gegebenenfalls

Anlage 2

Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen

2.1

Bachelorarbeit (Bachelor Thesis), 12 CP (Lehramtsoption) oder 15 CP (Profilfach)

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/
KP

Aufteilung der
CP bei TP

PL/SL
(Anzahl)

Bachelorarbeit-P

Modul Bachelorarbeit

Module Bachelor‘s Thesis

P

15

TP

Thesis,
2 CP

PL: 1
SL: 0

Studienleistung,
3 CP

PL: 0
SL: 1

Bachelorarbeit - L

Modul Bachelorarbeit

Module Bachelor‘s Thesis

WP

12

MP

 

PL: 1
SL: 0

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.2

Pflichtmodule (Compulsory Modules)

2.2.1

Pflichtmodule der Fachwissenschaft

K.-
Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/
TP/
KP

Aufteilung der CP bei TP

PL/SL
Anzahl)

A1

Grundlagen Literaturwissenschaft I

Literary Studies. Basis I

P

6

TP

Einführung Neuere deutsche Literaturwissenschaft,
3 CP

PL: 1
SL: 0

Einführung Ältere deutsche Literaturwissenschaft, 3 CP

PL: 1
SL: 0

A2

Grundlagen Literaturwissenschaft II

Literary Studies. Basis II

P

9

KP

Seminar zur älteren Literatur1

PL: 1
SL: 2

Seminar zur neueren Literatur1

A3

Literaturtheorie und literaturwissenschaftliche Methodologie

Literary Theory and Methodology in Literary Studies

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

A4

Literaturgeschichte

Literary History

P

9

KP

Seminar zur älteren Literatur1

PL: 1
SL: 2

Seminar zur neueren Literatur1

B1

Grundlagen Sprachwissenschaft

Basics of Linguistics

P

6

TP

Einführung Sprachwissenschaft, 3 CP

PL: 1
SL: 0

Einführung Ältere Sprachstufen, 3 CP

PL: 1
SL: 0

B2

Grammatische Theorie und Analyse

Grammatical Theory and Analysis

P

6

TP

Einführung Phonologie/Morphologie, 3 CP

PL: 1
SL: 0

Einführung Syntax, 3 CP

PL: 1
SL: 0

B3

Sprache in Denken und Handeln

Language in Thought and Action

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.2.2

Pflichtmodule Fachdidaktik (Teaching German), Lehramtsoption, 12 CP

K.-
Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP bei
TP

PL/SL
Anzahl)

FD1

Fachdidaktische Basiskompetenzen Deutsch (Sekundarstufen)

Basic Competences of Didactics German (Sekundarstufen)

P

9

TP

Einführung Sprach- und Literaturdidaktik, 3 CP

PL: 1
SL: 0

Einführung Mediendidaktik, 3 CP

PL: 1
SL: 0

Einführung Lese- und Schreibdidaktik 3 CP

PL: 1
SL: 1

FD2

Praxisorientierte Elemente Deutsch

Practice-oriented Essentials of Teaching German

P

3

KP

 

PL: 0
SL: 3

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.3

Wahlpflichtmodule (Compulsory Elective Modules)

K.-
Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

A11

Literatur und Interkulturalität

Literature and Interculturality

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

A12

Literatur und Medien

Literature and Media

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

A13

Literaturwissenschaft: Projekt

Literary Studies: Project

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

A14

Literatur des Mittelalters und der Frühen Neuzeit

Literature of the Middle Ages and the Early Modern Period

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

B11

Historische Sprachwissenschaft

History of German

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

B12

Sprache und Gesellschaft

Language and Society

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

C

Niederdeutsche Sprache, Literatur und Kultur

Lower German Language, Literature and Culture

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

D1

Psycholinguistische Grundlagen der Mehrsprachigkeit (DaZ/DaF)

Psycholinguistic Foundations of Multilingualism

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

D2

Mehrsprachigkeit in Theorie und Praxis (DaZ/DaF)

Multilingualism: Theory and Practice

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 2

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.4

General Studies-Bereich (General Studies Area), Profilfach, 21 oder 33 CP

Der General Studies-Bereich im Profilfach wird gemäß § 2 Absätze 1 und 3 absolviert. Der Wahlbereich umfasst 12 oder 24 CP, siehe auch Anlage 1.1.1 und 1.1.2.

K.-
Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

Prak

Praktikum

Internship

P

9

MP

 

PL: 0
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

Fußnoten

1

Die Module A2 und A4 unterscheiden Seminare und Prüfungsleistungen zur neueren und zur älteren Literatur. Je eine Prüfungsleistung in den beiden Modulen muss zur älteren und zur neueren Literatur erbracht werden. Die Wahl, in welchem Modul dies jeweils geschieht, liegt bei den Studierenden.

1

Die Module A2 und A4 unterscheiden Seminare und Prüfungsleistungen zur neueren und zur älteren Literatur. Je eine Prüfungsleistung in den beiden Modulen muss zur älteren und zur neueren Literatur erbracht werden. Die Wahl, in welchem Modul dies jeweils geschieht, liegt bei den Studierenden.

1

Die Module A2 und A4 unterscheiden Seminare und Prüfungsleistungen zur neueren und zur älteren Literatur. Je eine Prüfungsleistung in den beiden Modulen muss zur älteren und zur neueren Literatur erbracht werden. Die Wahl, in welchem Modul dies jeweils geschieht, liegt bei den Studierenden.

1

Die Module A2 und A4 unterscheiden Seminare und Prüfungsleistungen zur neueren und zur älteren Literatur. Je eine Prüfungsleistung in den beiden Modulen muss zur älteren und zur neueren Literatur erbracht werden. Die Wahl, in welchem Modul dies jeweils geschieht, liegt bei den Studierenden.

Anlage 3

Anlage 3: Weitere Prüfungsformen

1.

Portfolio, bestehend aus mehreren Einzelleistungen, die zusammenfassend gemäß AT BPO § 8 Absatz 8 bewertet werden. Die Anforderungen und Erwartungen an diese werden zu Beginn der Lehrveranstaltung mitgeteilt.

2.

Lerntagebuch, bestehend aus einer Sammlung von i.d.R. schriftlichen Unterlagen, die eine individuelle gegenstandsbezogene Lernentwicklung dokumentieren.



Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.

Feedback

Ihr Kommentar

Vielen Dank für Ihre Nachricht

Vorschriften · iStock.com/BrianAJackson