Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über den Eigenbetrieb Performa Nord
- Personal, Finanzen, Organisation, Management - Eigenbetrieb des Landes Bremen
(Änderungsanweisung)
Einzelansicht SeitenanfangArtikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt zur Bildung
einer Rücklage für Versorgungsvorsorge der Freien Hansestadt Bremen
(Änderungsanweisung)
Einzelansicht SeitenanfangArtikel 3
Überleitung von Personal
Die am 31. Dezember 2005 im Geschäftsbereich K des Eigenbetriebs Performa Nord beschäftigten Bediensteten sind mit Wirkung vom 1. Januar 2006 Bedienstete der vom Senat einzurichtenden Dienststelle "Landeshauptkasse".
Einzelansicht SeitenanfangArtikel 4
In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Bremen, den 20. Dezember 2005
Der Senat
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