Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Stadt- und Regionalentwicklung“ an der Universität Bremen vom 27. Mai 2020

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Stadt- und Regionalentwicklung“ an der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:27.05.2020 Inkrafttreten01.10.2026 Zuletzt geändert durch:§§ 2, 3, 4 und 7, Auflistung der Anlagen, sowie Anlagen 1, 2 und 3 geändert, Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 22. Oktober 2025 (Brem.ABl. S. 1021)
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 452; 2025, S. 1021
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Stadt- und Regionalentwicklung“ an der Universität Bremen vom 27. Mai 2020 (Brem.ABl. 2020, S. 452; 2025, S. 1021), zuletzt §§ 2, 3, 4 und 7, Auflistung der Anlagen, sowie Anlagen 1, 2 und 3 geändert, Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 22. Oktober 2025 (Brem.ABl. S. 1021)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: StRegEntwMAfPO BR 2020
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:StRegEntwMAfPO BR 2020
Ausfertigungsdatum:27.05.2020
Gültig ab:01.10.2020
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 452; 2025, 1021
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Stadt- und Regionalentwicklung“ an der Universität Bremen
Vom 27. Mai 2020
Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: §§ 2, 3, 4 und 7, Auflistung der Anlagen, sowie Anlagen 1, 2 und 3 geändert, Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 22. Oktober 2025 (Brem.ABl. S. 1021)

Der Fachbereichsrat des Fachbereichs 8 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 27. Mai 2020 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBI. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes vom 5. März 2019 (Brem.GBl.S. 71), folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Masterstudiengänge (AT MPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Stadt- und Regionalentwicklung“ sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern.

(2) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der Abschlussgrad

Master of Arts
(abgekürzt M.A.)

verliehen.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Der Masterstudiengang „Stadt- und Regionalentwicklung“ wird als Masterstudium gemäß § 4 Absatz 1 AT MPO studiert. Der General Studies-Bereich gemäß § 4 Absatz 4 AT MPO umfasst 18 CP.

(2) Das Studium gliedert sich wie folgt:

-

Masterarbeit (Modul Masterarbeit) im Umfang von 30 CP,

-

Pflichtbereich im Umfang von 60 CP,

-

Wahlpflichtbereich im Umfang von 12 CP,

-

General Studies-Bereich im Umfang von 18 CP (Wahlmodule).

(3) Anlage 1 stellt den Studienverlauf dar, Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.

(4) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt.

(5) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(6) Module im Pflichtbereich und Wahlpflichtbereich werden in deutscher Sprache durchgeführt. Sie können in englischer Sprache durchgeführt werden, wenn ein alternatives deutschsprachiges Angebot wählbar ist.

(7) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(8) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT MPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.

(9) Das Studium beinhaltet ein fakultatives Praktikum, das im Umfang von 6 CP im General Studies-Bereich angerechnet werden kann. Näheres regelt eine Praktikumsrichtlinie.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in den jeweils geltenden Fassungen durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in der in Anlage 3 aufgeführten Form erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT MPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

§ 4
Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT MPO in der jeweils geltenden Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des § 6 Absatz 2 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6
Modul Masterarbeit (inklusive Kolloquium)

(1) Das Modul Masterarbeit umfasst 30 CP und besteht aus der Masterarbeit und einem Kolloquium.

(2) Voraussetzung zur Anmeldung zur Masterarbeit ist der Nachweis von mindestens 60 CP.

(3) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 16 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(4) Die Masterarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu zwei Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(5) Die Masterarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag eine Masterarbeit in englischer Sprache zulassen.

(6) Zur Masterarbeit findet ein Kolloquium statt. Für Masterarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Masterarbeit fließt dabei mit 24 CP und das Kolloquium mit 6 CP in die gemeinsame Note ein.

§ 7
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module werden bei der Notenberechnung nicht berücksichtigt.

§ 8
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2020 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2020/21 im Masterstudiengang „Stadt- und Regionalentwicklung“ aufnehmen.

(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2020/2021 aufgenommen haben, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag muss bis zum 15. November 2020 beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Über die Anerkennung erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

(3) Die Prüfungsordnung vom 13. September 2013 tritt am 30. September 2023 außer Kraft. Studierende, die bis zum 30. September 2023 ihr Studium nicht beendet haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Genehmigt, Bremen, den 5. Juni 2020

Der Rektor
der Universität Bremen

Anlagen

Anlage 1:

Studienverlaufsplan für den Masterstudiengang „Stadt- und Regionalentwicklung“

Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

Anlage 1:

Studienverlaufsplan für den Masterstudiengang „Stadt- und Regionalentwicklung“

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.

 

Pflichtmodule, 60 CP

Wahlpflichtmodule, 12 CP

Wahlbereich, 18 CP

Masterarbeit, 30 CP

∑ 120 CP

1.Jahr

1.
Sem.

SuR-G1
Stadt und Region: Grundlagen und Anwendungsfelder, 15 CP

SuR-M3
Empirische Sozialforschung für Fortgeschrittene,
9 CP

 

Fachergänzende Studien, 6 CP

 

30

2.
Sem.

SuR-M4
Räumliche Analysen mit GIS, 9 CP

SuR-F1
Aktuelle Forschungsfelder, 6 CP

Wahlpflichtmodule gemäß Anlage 2.3, 12 CP

Fachergänzende Studien, 3 CP

 

30

2. Jahr

3.
Sem.

SuR-K2
Forschungslogiken, 9 CP

SuR-P-1 Projekt, 12 CP

 

Fachergänzende Studien, 9 CP

 

30

4.
Sem.

 

 

 

 

SuR-A-1 Modul Masterarbeit, 30 CP

30

CP: Credit Points, Sem.: Semester

Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen

2.1: Masterarbeit (Master Thesis), 30 CP

K.-
Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP bei TP

PL/SL (Anzahl)

SuR-
A-1

Modul Masterarbeit
(inkl. Kolloquium)

Module Master Thesis (incl. colloquium)

 

30

MP

Masterarbeit und Kolloquium

PL: 2
SL: 0

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.2: Pflichtmodule (Compulsory Modules), 60 CP

K.-
Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP bei TP

PL/SL (Anzahl)

SuR-
G1

Stadt und Region:
Grundlagen und Anwendungsfelder

City and Region:
Basic Knowledge on Theory and Practice

P

15

TP

Grundlagen- und Lektüreseminar Stadt- und Regionalentwicklung, 9 CP

PL: 1
SL: 1

Anwendungsfelder
Stadt- und Regionalentwicklung,
6 CP

PL: 1
SL: 1

SuR-
M3

Empirische Sozialforschung für Fortgeschrittene

Empirical Social Research, Advanced Course

P

9

TP

Angewandte Statistik für Fortgeschrittene,
5 CP

PL: 1
SL: 1

Qualitative Forschungsmethoden, 4 CP

PL: 1
SL: 3

SuR-
M4

Räumliche Analysen mit GIS

Spatial Analysis with GIS

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

SuR-F1

Aktuelle
Forschungsfelder

Topical Research Fields

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

SuR-
K2

Forschungslogiken

Rationalities of Research in Urban and Regional Studies

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

SuR-
P-1

Projekt

Project

P

12

KP

 

PL: 1
SL: 2

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.3: Wahlpflichtmodule (Compulsory Elective Modules), 12 CP

Zwei der angebotenen Module müssen erfolgreich absolviert werden.

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP bei TP

PL/SL (Anzahl)

SuR-
W1

Migration und Stadtstruktur

Migration and Urban Structure

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

SuR-
W2

Stadt-Naturen

Urban Natures

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

SuR-
W3

Stadt und Kultur

Culture and the City

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

SuR-
W4

Stadt und Ökonomie

Urban Economics

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

- Portfolio in Form der schriftlichen Bearbeitung von Übungsaufgaben, bewertet gemäß § 8 Absatz 8 AT MPO.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.

Feedback

Ihr Kommentar

Vielen Dank für Ihre Nachricht

Vorschriften · iStock.com/BrianAJackson